Frage an Willy Wimmer von Lissa M. bezüglich Familie
Sehr geehrter Hr. Wimmer,
Sie vertreten die Bürgerinnen und Bürger Krefelds im Bundestag. Wie stehen Sie zur Unterhaltsrechtsreform?
Ich finde es sehr befremdend, dass sich die CDU gegen die Gleichstellung aller betreuenden Mütter ausspricht. Man sollte hier nicht die Mutter sondern die Kinder in den Vordergund stellen. Ein Kind kann nichts dafür, in welche Situation es geboren wird. Die Vorrangigkeit der geschiedenen Ehefrauen hat zur Folge, dass ein geschiedener Mann entweder gar kein Kind mehr nach der Ehe haben kann, und damit wird ihm die Chance auf eine neue Familie genommen. Entscheidet sich ein Geschiedener Mann dennoch für ein weiteres Kind nach der Scheidung, muss er mit dem schlechten Gewissen leben, dass er diesem keine finanzielle Sicherheit bieten kann.
Die aktuelle Entwicklung in der Kinderbetreuung zeigt, dass ein Wiedereinstieg in den Job besser früher als später stattfinden muss. Die Tatsache, dass eine geschiedene Frau im Moment das Recht hat, bis min. zum 8 Lebensjahr des Kindes ganz zu Hause zu bleiben, hat zur Folge, dass sie nach so langer Zeit doch kaum eine Chance hat, wieder eine Anstellung zu finden. Wenn die Frauen aber früher gezwungen werden, wieder zu arbeiten, ist es für sie selbst doch eine Chance für die Rückkehr zu Sebstständigkeit. Im Moment werden Sie durch die Gesetzeslage und ihren Haß auf den Exmann dazu verleitet, möglichst lange die Rückkehr in den Beruf hinauszuzögern. Bitte beachten Sie diesen Aspekt bei den Diskussionen auch.
Mein Vorschlag dazu wäre eine Streichung des Begriffs Ehegattenunterhalts zugunsten des Begriffs Betreuungsunterhalt. Damit wird in den Vordergrund gestellt, dass diese Zahlung dazu dient, die Kinderbetreuung zu finanzieren. Von dieser Seite betrachtet steht das Kind immer im Vordergrund und damit wäre keine Gleichstellung der Mutter sondern eben nur noch die überall begrüßte Gleichstellung der Kinder notwendig, die dann eben zusätzlich mit Betreuungsunterhalt bedacht würden.