Frage an Willi Zylajew von Markus S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Zylajew,
wie an Frau Frechen so möchte ich mich auch Sie als Abgeordneten des Wahlkreises, in dem ich lebe, mit folgendem Anliegen wenden:
Vor neun Jahren hat die Bundesregierung die Antikorruptionskonvention des Europarats unterzeichnet und vor fünf Jahren die UN-Konvention gegen Korruption; beide jedoch hat die Bundesrepublik bisher nicht ratifiziert. Damit wird die Bundesrepublik seit Jahren ihrer Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht, und dies gerade vor dem Hintergrund, daß von 140 Signatarstaaten 100 Staaten die UN-Konvention ratifiziert haben, darunter Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, die USA und die vom Westen so gern gescholtenen Staaten China und Rußland.
Ein wesentlicher Grund für die bisher nicht erfolgte Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ist die in Deutschland unzureichende strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung. Der § 108 e StGB zur Abgeordnetenbestechung muß verschärft werden, um den Anforderungen der Konvention gerecht zu werden. Gesetzesentwürfe für eine solche Verschärfung liegen aber bisher nur von den Fraktionen der Grünen und der Linken vor, nicht von denen der Koalitionsparteien.
Welche Erklärung haben Sie für die zögerliche Haltung Ihrer Partei, und was beabsichtigen Sie zu unternehmen, um dem für das Ansehen des Parlaments peinlichen Zustand ein Ende zu setzen?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Stein
Sehr geehrter Herr Stein,
vielen Dank für Ihre Frage vom 10.06.2008 auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de
Jeden Tag trifft in meinem Büro eine Flut von Emails ein. Neben den unerwünschten Werbemails befinden sich darunter Anfragen und Informationen, die anonym oder unter Verwendung eines falschen Namens an mich gesendet werden. In den vergangenen Jahren wurden einige meiner Antwortschreiben missbräuchlich verwendet. Dies lässt mich im Bezug auf Emails und Internetbeiträge vorsichtig agieren. Darum gibt es für mich Grundsätze, die bei jeder Form der schriftlichen Kommunikation eingehalten werden sollten.
In Abstimmung mit meinen Mitarbeitern gilt der Grundsatz, dass nur Emails beantwortet werden, bei denen Namen und vollständige Adresse angegeben sind. Dies praktiziere und kommuniziere ich seit langem. Die von abgeordnetenwatch.de übermittelten Anfragen stellen eine neue Form der Bürgerkommunikation dar. Ohne Übermittlung der vollständigen Adressdaten würde eine Beantwortung der Anfrage gegenüber den konventionellen wegen eine Ungleichbehandlung darstellen.
Damit auch Ihre Anfrage Berücksichtigung findet, möchte ich Sie bitten, mir Ihre Frage und Ihre vollständige Adresse per Email ( willi.zylajew@bundestag.de ) an mich zu schicken. Ihre Anfrage wird dann selbstverständlich beantwortet.
Ich hoffe, Sie verstehen meine Gründe warum ich mich nur in der geschilderten Form daran beteilige. Mir geht es nicht darum, diese Plattform zu ignorieren. Ich halte jedoch die persönlich-schriftliche Kommunikation zwischen Abgeordnetem und Bürger auf beiden Seiten für tragfähiger.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Zylajew