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Willi Zylajew
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Frage von Dirk S. •

Frage an Willi Zylajew von Dirk S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Zylaew,

ich bin vor kurzem über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestolpert und bin erstaunt über die dort versammelte Machtfülle (oberstes Beschlussgremium für ambulante, ärztliche und zahnärztliche, sowie stationäre Belange, Leistungskatalog, Qualitätssicherung usw.). Noch mehr hat mich erstaunt, das diejenigen, welche das Geld für den Gesundheitsbereich bereitstellen und von den Entscheidungen betroffen sind (die Patienten), zwar beratend und antragsstellend dabei sind - aber nicht mit beschließen dürfen. Ebenfalls hat mich erschüttert, wie viele Funktionärslaufbahnen dort im Beschlussgremium vertreten sind. Wie stehen Sie zu den Strukturen den G-BA.

Mit freundlichem Gruß

Dirk Schumacher

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Sehr geehrter Herr Schumacher,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28.01.2010 auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de

Jeden Tag trifft in meinem Büro eine Flut von Emails ein. Neben den unerwünschten Werbemails befinden sich darunter Anfragen und Informationen, die anonym oder unter Verwendung eines falschen Namens an mich gesendet werden. In den vergangenen Jahren wurden einige meiner Antwortschreiben missbräuchlich verwendet. Dies lässt mich im Bezug auf Emails und Internetbeiträge vorsichtig agieren. Darum gibt es für mich Grundsätze, die bei jeder Form der schriftlichen Kommunikation eingehalten werden sollten.

In Abstimmung mit meinen Mitarbeitern gilt der Grundsatz, dass nur Emails beantwortet werden, bei denen Namen und vollständige Adresse angegeben sind. Dies praktiziere und kommuniziere ich seit langem. Die von abgeordnetenwatch.de übermittelten Anfragen stellen eine neue Form der Bürgerkommunikation dar. Ohne Übermittlung der vollständigen Adressdaten würde eine Beantwortung der Anfrage gegenüber den konventionellen Wegen eine Ungleichbehandlung darstellen.

Damit auch Ihre Anfrage Berücksichtigung findet, möchte ich Sie bitten, mir Ihre Frage und Ihre vollständige Adresse per Email ( willi.zylajew@bundestag.de ) an mich zu schicken. Ihre Anfrage wird dann selbstverständlich beantwortet.

Ich hoffe, Sie verstehen meine Gründe warum ich mich nur in der geschilderten Form daran beteilige. Mir geht es nicht darum, diese Plattform zu ignorieren. Ich halte jedoch die persönlich-schriftliche Kommunikation zwischen Abgeordnetem und Bürger auf beiden Seiten für tragfähiger.

Mit freundlichen Grüßen

Willi Zylajew

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Sehr geehrter Herr Schumacher,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28.01.2010 auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de.

Durch den hohen technischen Fortschritt in unserem Land ist es notwendig, dass an die Regulierung im Gesundheitsbereich hohe Anforderungen gestellt werden, um eine größtmögliche Sicherheit zu bezahlbaren Preisen zu erreichen. Dazu bedarf es einer entscheidenden Instanz, die über Leistungen und Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berät und entscheidet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium, welches den Leistungskatalog der GKV festlegt und wichtige Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung wahrnimmt. Den gesetzlichen Rahmen setzt der Deutsche Bundestag, die Ausgestaltung erfolgt durch den G-BA. Bei seinen Entscheidungen stützt sich der G-BA insbesondere auf den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und berücksichtigt dabei die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung. Das Gremium ist paritätisch mit Leistungserbringern und Kostenträgern besetzt und besteht derzeit aus 13 Mitgliedern. Die Sitzungen sind seit dem 1. Juli 2008 stets öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich als Zuhörer anmelden.

Die von Ihnen angesprochene Patientenbeteiligung wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2003 wesentlich gestärkt. Patientenvertreter, die durch verschiedene Organisationen (wie z.B. der Verbraucherzentrale) zu den G-BA-Beratungen entsandt werden, haben nunmehr Antrags- und Mitberatungsrechte. Die Organisationen können „sachkundige“ Personen zu spezifischen Themen benennen. Bis zu zehn Patientenvertreter nehmen beratend an den G-BA-Sitzungen teil. In allen G-BA-Gremien (Plenum, Unterausschüsse, Arbeitsgruppen) wird das Mitberatungsrecht von mehr als 100 sachkundigen Patientenvertretern ausgeübt. Die von Patientenvertretern abgegebenen Stellungnahmen und Voten werden protokolliert. Vor Abstimmungen im Plenum wird die Position der Patientenvertreter stets abgefragt und in zahlreichen Entscheidungen mit berücksichtigt. Zur Unterstützung ihrer Arbeit wurde für die Patientenvertretung in der Geschäftsstelle des G-BA eine Stabsstelle eingerichtet.

Die Entscheidungen im Plenum werden im Vorfeld in den Unterausschüssen und Arbeitsgruppen vorbereitet. Der G-BA hat seit der Gesundheitsreform 2007 nur noch ein Beschlussgremium. Vorher gab es verschiedene Spruchkammern für unterschiedliche Leistungsbereiche. Damit wurde Übersichtlichkeit erreicht. Unter den 13 Mitgliedern des G-BA sind 3 hauptamtliche Unparteiische, der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter. Diese werden einvernehmlich von der gemeinsamen Selbstverwaltung bestimmt. Die Amtsperiode für die benannten stimmberechtigten Mitglieder beträgt vier Jahre. Eine einmalige Verlängerung ist möglich. Dies untermalt den demokratischen Charakter des Gremiums.

In unserem Gesundheitssystem ist es wichtig, dass nicht allein Politiker über die Notwendigkeit von Leistungen entscheiden, sondern vielmehr unabhängige Sachverständige. Der G-BA trägt dem Rechnung. Weder der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages noch das Bundesgesundheitsministerium allein können das Erfordernis des unabhängigen Sachverstands auf dem breiten Feld der GKV-Leistungen vollkommen erfüllen. Durch die Unabhängigkeit, die paritätische Besetzung des Gremiums und die gestärkte Patientenbeteiligung haben wir eine gute Struktur, in der weder Leistungserbringer noch Kostenträger sachfremde Interessen verfolgen. Der G-BA ist zu einer unverzichtbaren Institution in der GKV geworden.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Zylajew MdB