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Willfried Maier
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Frage von Friedrich H. •

Frage an Willfried Maier von Friedrich H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Maier,

trifft es zu, dass über den Staatskirchenvertrag bereits am 18.1.2006 entschieden wird?

Dann möchte ich Sie auf diesem Weg noch schnell auf Ungereimtheiten zusätzlich aufmerksam machen:

Wenn es keinen kirchlichen Trägeranteil mehr gibt, wie rechtfertigt sich dann die Handhabung der weiterhin bestehenden unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, z.B. die Einstellungs- und Kündigungsbedingungen usw.?

Haben Sie sich einmal die einschlägigen Bestimmungen der jeweiligen Kirchenleitungen besorgt, die die kirchliche Kita-Arbeit charakterisieren? Diese wird in der Regel als "Basis-Seelsorge" bezeichnet, gehört also eindeutig zum Kernbereich kirchlichen Handelns.
Die jetzt vom Hamburger Senat akzeptierte zusätzliche Übernahme der Finanzierung zentralen kirchlichen Handelns widerspricht eindeutig der Trennung von Staat und Kirche. (Das ist auch dann richtig, wenn in der konkreten Praxis eine kirchlichen Kita die Mitarbeiterinnen ihren Job durchaus profan wie jeden anderen sehen)

Nicht zuletzt hat die Fixierung der Regelungen in einem Staatskirchenvertrag fatale Wirkungen: In anderen Bundesländern wird in Nachfolgbestrebungen der Kirchen auf diese Form der Regelung bei Ihnen verwiesen werden. Und zum anderen hat eine schlichte finanzielle Regelung ganz überraschend einen Rang, der weit über eine praktische Bedeutung hinausgeht. Mir ist aus der neuesten Zeit kein Staatskirchenvertrag bekannt, vor allem keiner mit der katholischen Kirche, der geändert wurde. Die "kleinkarierten" Finanzbestimmungen erhalten Verfassungsrang.
Wäre es nicht möglich, diese Bestimmungen auch außerhalb des Staatsvertrages zu regeln?

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Halfmann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Halfmann,

ich teile Ihre Bedenken gegen die Regelungen der Kirchenstaatsverträge. Ich neige aber nicht dazu, wegen der künftigen Komplettfinanzierung der kirchlichen KITAs den Kirchen andere interne Regelungen vorschreiben zu wollen. Da sollen sie ihren Autonomiebereich haben. Das Problem ist die staatliche Finanzierung solcher Felder. - Meine Antwort an Sie ist etwas spät. Inzwischen werden Sie wissen, dass die Kirchenstaatsvertäge noch nicht am 18.1. in der Bürgerschaft waren. Wahrscheinlich wird es zu den Verträgen auch noch eine Expertenanhörung geben. Es kann also noch ein paar Wochen dauern, bis die Bürgerschaft endgültig abstimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Willfried Maier