Frage an Willfried Maier von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Maier,
laut Hamburger Abendblatt vom 13.8.05 liegt der Entwurf für den Staatskirchenvertrag vor und peilen beide Seiten den September für eine Vertragsunterzeichnung an.
Werden die Fraktionen nicht genug Zeit für die Prüfung haben?
Wird es keine Ausschussberatung geben?
Wird vor der Abstimmung nicht feststehen, in welcher Höhe der Haushalt durch neue Ausgaben belastet und wie das dauerhaft finanziert wird?
Ein Antrag auf Prüfung des Staatskirchenvertrages durch den Rechnungshof würde nicht nur dem offensichtlichen Prüfungsbedarf entsprechen sondern auch den Fraktionen einen Zeitgewinn bringen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass ein Fünftel der Bürgerschaftsangehörigen den erforderlichen Antrag stellt?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
Artikel 43 der Hamburgischen Verfassung sieht zwar die Ratifikation von Staatsverträgen durch den Senat vor. Für den Fall aber, dass Gegenstände der Gesetzgebung betroffen sind bzw. Haushaltsmittel neu benötigt werden, fordert er die Zustimmung dr Bürgerschaft. Für diese Zustimmung gelten dann die üblichen Verfahrensfristen. Ob diese Verträge dann allerdings in den Ausschüssen beraten werden können, das entscheidet die Mehrheit in der Bürgerschaft durch ihre Zustimmung oder Ablehnung einer Überweisung. Es entspräche allerdings den Üblichkeiten, derartige Vertragsentwürfe den Ausschüssen zur Beratung zuzuleiten. Welche Haushaltsbelastungen entstehen, das wird der Senat auf jeden Fall darstellen müssen.
Ansonsten: Ich kenne noch keinen Vertragsentwurf und kann über den faktischen Stand der Verhandlungen noch nichts sagen.
Mit freundlichem Gruß
Willfried Maier