Frage an Willfried Maier von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Maier,
ein Mitglied des Bezirksvorstands der FDP Bergedorf teilte mir jetzt mit, dass das FDP-Kirchenpapier("hat nach wie vor Gültigkeit") u.a. Folgendes beinhaltet:
"Die bestehenden Staatsverträge mit den Kirchen sind wegen ihres Sonderrechtscharakters kein geeignetes Mittel, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche zu regeln. Deshalb dürfen solche Verträge nicht neu abgeschlossen werden".
Mich interessiert Ihre(!) Meinung:
Ist die FDP-Feststellung richtig?
Falls nein: Sollten in einen Staatskirchenvertrag auch mit Geldleistungen verbundene Rechte und Verpflichtungen aufgenommen werden?
Bitte bedenken Sie vor der Antwort, dass in Staatskirchenverträgen Leistungen für die Ewigkeit vereinbart werden: Unbefristete Laufzeiten der Verträge mit dem Zusatz, dass Kündigungen bzw. Änderungen nur mit Zustimmung der Kirchen möglich sind. Weitere Nachteile für den Staat und damit für die Allgemeinheit ergeben sich aus der Stellungnahme, die Sie vom Verein der freien Weltanschauungsgemeinschaften Hamburg e.V. erhalten haben.
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die in Deutschland entwickelte enge Verbindung zwischen Amtskirche und Obrigkeit sowohl für die Religion als auch für die Demokratie eher schädlich war. Kirchen- und Religionsferne in Deutschland sind weltweit Spitze. Und Gemeindedemokatie als Basis auch der politischen Demokratie hatte in Deutschland nach den verlorenen Bauernkriegen keine Chance. Aber man kann nicht aus der Geschichte herausspringen und sich alles ganz anders wünschen. Nun haben wir das Staatskirchensystem und müssen mit ihm umgehen. Neue Staatskirchenverträge halte ich auch nicht für dringlich. Wenn - in Anpassung der Situation an andere Bundesländer - ein neuer geschlossen werden soll, werde ich aber meine Haltung von den vorgesehenen Inhalten abhängig machen.
Ich gebe Ihnen aber darin Recht, dass ich auch in einem Staatskirchenvertrag keine konkreten Geldleistungen vereinbart sehen möchte. Das möchte ich in lockerer, situationsabhängigerer Form gestalten können, zumal es ja nicht nur die Amtskirchen gibt, sondern ganz verschiedenartige Religionsverbände, von denen nicht auszuschliessen ist, dass auch andere erzieherische, pädagogische, soziale oder gesundheitliche Leistungen erbringen, die dem Gemeinwesen insgesamt dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Willfried Maier