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Wilhelm Zachraj
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Frage von Adem S. •

Frage an Wilhelm Zachraj von Adem S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Warum wollen sie in den Bundestag ?
Was wollen sie gegen der Leiharbeit Unternehemen, Werksverträge u.s.w ? .

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Serilmez,

warum ich in den Bundestag möchte? Ich glaube, da könnte man zwei Bücher schreiben. Am meisten am Herzen liegt mir die Situation unserer Städte. Der Bund muss von den Superreichen mehr Steuern nehmen, damit unsere Städte lebenswert bleiben. Was mich auch antreibt ist, dass der Bundestag seit neun Jahren immer noch nicht die UN-Konvention gegen Korruption und Abgeordnetenbestechung umgesetzt hat.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage:

Seit über fünfzig Jahren bin ich Gewerkschaftsmitglied. Für Arbeitnehmerrechte habe ich mich immer besonders eingesetzt. Deshalb werde ich mich auch für folgende Initiativen besonders einsetzen:

Am 13.01.2010 hat DIE LINKE einen Antrag zur Leiharbeit in den Bundestag eingebracht mit folgenden Eckpunkten:

· Ab dem ersten Tag erhalten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter den gleichen Lohn wie Festangestellte.

· Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter erhalten eine Flexibilitätsprämie in Höhe von 10 Prozent ihres Bruttolohnes.

· Die Überlassungshöchstdauer im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird wieder auf drei Monate begrenzt.

· Betriebsräte im Entleihbetrieb haben ein zwingendes Mitbestimmungsrecht über den Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern.

Der ganze Text: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/004/1700426.pdf

Und am 19.02.2013 hat sie einen Gesetzentwurf zu Werksverträgen eingebracht:

Artikel 1

Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen

Ziel des Gesetzes

(1) Ziel des Gesetzes ist es, dem Missbrauch von Werkverträgen im Sinne des § 631 BGB entgegen zu wirken, soziale Standards und Tarifverträge oder vergleichbare Entgelte zu schützen und die soziale Verantwortung der Auftraggeber für das Personal zu erhöhen.

(2) Um dem Missbrauch von Dienstverträgen entgegen zu wirken, sind Dienstverträge mit der Verpflichtung zu selbständigen Diensten Werkverträgen im Sinne des § 631 BGB gleichgestellt.

Der ganze Text: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712373.pdf