Frage an Wilhelm Heidemann von Anne M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Heidemann,
ich trete mit folgender Problematik bezüglich der Lehrerausbildung für die unterschiedlichen Lehrämter an Sie heran:
Im gymnasialen Lehramt bilden Fachleiter (im gewissen Umfang auch „Mitwirker“) aus, die nach A15 besoldet werden und eine Funktionsstelle (auf Lebenszeit)im jeweilige Studienseminar ( = Dienststelle) besetzen.
Im GHRS-Lehramt werden Fachseminarleiter mit der Wahrnehmung der Ausbildungstätigkeit beauftragt. Die Beauftragung ist jederzeit widerrufbar, sie erhalten eine Stellenzulage von 150.—EUR auf ihr normales Lehrergehalt (A12 bzw. A13).
Die Gehaltsdifferenz zwischen einem Fachleiter und einem Fachseminarleiter beläuft sich demzufolge auf bis zu 1066 EUR pM - bei gleicher Tätigkeit, die durch eine gemeinsame APVO festgeschrieben ist!
Aus diesen Besoldungs- und Statusunterschieden ergibt sich seit Einführung des Vorbereitungsdienstes in Niedersachsen, also seit nunmehr fast 35 Jahren, eine Benachteiligung der Lehrämter GHRS, die in der Sache nicht gerechtfertigt ist und sich zudem (aufgrund von Besoldungserhöhungen im gymnasialen Lehramt bei statischer Stellenzulage im Lehramt GHRS) zunehmend verschärft.
Ebenfalls nicht gerechtfertigt erscheint mir, dass für Fachseminarleiter/innen mit großen Seminaren die Altersermäßigung von Unterrichtsstunden entfällt ( Nds.ArbZVO-Schule,§8) .
Wie stellen Sie sich / Ihre Partei zu der dargestellten Problematik?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen werden Sie ergreifen?
Eine weitere Ungerechtigkeit an den Studienseminaren der Lehrerausbildung betrifft die dort tätigen Verwaltungsangestellten, die vergütungsmäßig als Schreibkräfte unterster Lohngruppe behandelt werden, gleichwohl aber eigenverantwortliche Tätigkeiten in der Organisation des Vorbereitungsdienstes und der Durchführung von Staatsprüfungen wahrnehmen, die zumindest einer Sachbearbeitertätigkeit entsprechen.
Auch hier bitte ich um Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichem Gruß
Anne Markmann