Frage an Wilhelm Halder von Jörg J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Hr. Halder,
leider war Ihre Anwort vom 25.10.2013 etwas ausweichend und keine meiner Fragen wurde beantwortet.
Ganz konkret noch einmal die Frage:
Kann ich davon ausgehen, Wege die in der amtlichen topografischen Karte mit einer durchgezogenen dünnen Linie (Nebenweg), entsprechen generell erlaubten Wegen im Sinne des Landeswaldgesetzes?
Oder gibt es weitere Gesichtspunkten, nachdem man eine Radtour in Baden-Württembergs Wäldern planen kann, ohne Probleme mit der Wegbreitenbeschränkung zu bekommen?
Vielen Dank,
Jörg Jäger
Sehr geehrter Herr Jäger,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage.
Das Thema Radfahren auf Waldwegen wurde zuletzt auch im Petitionsausschuss des Landtags beraten. Dabei wurde deutlich, dass die Kommunen vor Ort zukünftig entscheiden sollen, ob und welche Waldwege in welcher Form genutzt werden könnten. Eine solche Regelung schließt auch die Öffnung und Ausweisung von Wegen unter zwei Meter Breite für die Nutzung sogenannter Single-Trails für Mountainbiker ein. Darüber hinaus hat das baden-württembergische Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die unteren Forstbehörden aufgefordert, lokale Initiativen zur Ausweisung neuer und geeigneter Strecken aktiv zu unterstützen. Ich denke, dass über diese Regelungen die Interessen der verschiedenen Waldnutzer entsprechend berücksichtigt werden können.
Bezüglich Ihrer Frage zur Nutzung von Wegen, die in topografischen Karten mit einer durchgezogenen dünnen Linie gekennzeichnet sind, kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Hier müssten Sie sich gegebenenfalls an die zuständigen Behörden/Kommunen wenden.
Freundliche Grüße
Willi Halder