Frage an Wilhelm Halder von Jörg J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Hr. Halder,
vielen Dank für die schnelle Antwort und auf das Angebot von Rückfragen komme ich gerne zurück.
Kann ich davon ausgehen, Wege die in der amtlichen topografischen Karte mit einer durchgezogenen dünnen Linie (Nebenweg), entsprechen generell erlaubten Wegen im Sinne des Landeswaldgesetzes?
Und, umgekehrt, die gestrichelten (Fußwege) sind generell schmäler als 2 m?
Woran kann ich bei Beschilderungen erkennen, ob diese von der Forstbehörde genehmigt wurden? In meinem in der vorherigen Anfrage erwähnten Fall wird ausdrücklich darauf hingewiesen, trotz Beschilderung müsse man bei Wegen unter 2 m absteigen.
Wie definiert sich aus Ihrer Sicht die Breite eines Weges im Wald, wo fängt er an und wo hört er auf?
Wie ist die Situation bei einem teilweise überwachsenen Weg? Woran kann ich erkennen welcher Weg, gar kein Forstweg mehr ist? Wenig befahrenen Forstwege werden im Laufe der Zeit scheinbar immer schmäler, weil ihre Ränder zuwachsen.
Weshalb kann ich außerhalb des Waldes auf einem Weg fahren, bei dem ich mit dem Erreichen des Waldrandes absteigen muss. Entspricht das nach Ihrem Verständnis einer nachvollziehbaren Situation für einen Radfahrer?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Remstal,
Jörg Jäger
Sehr geehrter Herr Jäger,
für Ihre Rückfragen danke ich Ihnen. Entschuldigen Sie bitte, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage etwas länger gedauert hat.
Bei der 2-Meter-Regelung ist es leider schwer, allgemeine Aussagen zu treffen, die dann für sämtliche Wege/Karten gelten. Wie bereits erwähnt, erfolgt zwischen den Herausgebern von Fahrradführern und den Forstbehörden oftmals keine Abstimmung bezüglich einzelner Radwege. Dies kann in Einzelfällen zu Konflikten führen. Als grobe Richtlinie können Sie jedoch davon ausgehen, dass zweispurige Wege grundsätzlich breiter als zwei Meter sind. Abweichungen von der 2-Meter-Regelung sind auf kommunaler Ebene durchaus möglich. Die unteren Forstbehörden haben die Möglichkeit andere Regelungen zu treffen, um so sowohl die Interessen der Mountainbiker/innen als auch die der Spaziergänger/innen zu berücksichtigen. Oftmals sind solche Einzelfallregelungen sachgerechter als generelle Regelungen.
Sollten Sie weitere Fragen zu einzelnen Wegen haben, würde ich Ihnen empfehlen sich direkt mit den jeweiligen Kommunen und/oder der Forstbehörde in Verbindung zu setzen.
Freundliche Grüße
Willi Halder