Portrait von Wilhelm Droste
Wilhelm Droste
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Wilhelm Droste zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Birgit D. •

Frage an Wilhelm Droste von Birgit D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Droste,
ich darf mich eben vorstellen: Als gebürtige Birgit Wachendorf bin ich ins Kopernikus-Gymnasium gegangen und habe dort 1981 mein Abitur gemacht. Wir kennen uns also von der Schule. Vor ca. 2 Jahren hatten wir kurz persönlich Kontakt, da ich zusammen mit meinem Mann im Rahmen der Volkshochschule Ratingen eine Führung/Besuch des Landtages mitgemacht hatte.
Nun zu meiner Frage: Die Grunderwerbssteuer wird zum 01.01.2015 um 1,5% erhöht. Ich arbeite bei einer Verwaltung für gemeinschaftliches Wohnungseigentum. In dieser Eigenschaft müssen wir natürlich einer Reihe von Kaufverträgen in grundbuchlicher Form zustimmen. Nun stellt sich die Frage, ob zur Wirksamkeit bzw. Fälligkeit/Berechnung der Grunderwerbssteuer des jeweiligen Kaufvertrages nur das Datum des Kaufvertrages maßgebend ist, oder aber die Zustimmung des Verwalter vorliegen muss, damit der Erwerber noch in den "Genuss" der verringerten Grunderwerbssteuer kommt? Wie ich inzwischen erfahren habe, legen selbst verschiedene Finanzämter in Düsseldorf und in Duisburg die Bestimmung unterschiedlich aus, sodass sich bei uns im Büro etwas Verwirrung breit macht. Bedingt dadurch, dass nun einmal zum Ende des Jahres eine Vielzahl von Feiertagen/Wochenenden sich aneinander reihen und Urlaub genommen wird, könnte es da zu Engpässen kommen - vielleicht.
Daher würde ich mich freuen, hierzu eine Antwort zu bekommen.
Ihnen (ich glaube, wir waren beim Du), dir und deiner Familie ein schönes Wochenende, noch eine schöne Adventszeit, ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Übergang ins neue Jahr 2015.
Mit Grüßen aus Lintorf
verbleibe ich
Birgit Dutkiewicz (geb. Wachendorf9

Portrait von Wilhelm Droste
Antwort ausstehend von Wilhelm Droste
CDU