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Wieland Schinnenburg
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Frage von Astrid B. •

Frage an Wieland Schinnenburg von Astrid B. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Dr. Schinnenburg

Das Psychotherapeutengesetz von 1998 regelt u.a. die kostenpflichtige, berufsbegleitende Ausbildung für Psychologen zum Psychologischen Psychotherapeuten.
Innerhalb dieser Ausbildung müssen die Kandidaten auch als sogenannte „Psychologen im Praktikum (PIP)“ arbeiten. Diese Tätigkeit wird bisher nur in ganz wenigen Kliniken auch angemessen vergütet. Stipendien gibt es bisher nicht.
Z.T. tritt sogar die absurde Situation ein, dass Psychologen Ihre bezahlte Stelle kündigen müssen, um die gleiche Arbeit unbezahlt zu machen, damit sie als Praktikum anerkannt wird.

Meine Fragen an Sie:

1.) Stimmen Sie mit mir überein, dass Ärzte und Psychologen, die die gleiche Tätigkeit ausüben, für diese gleichwertig qualifiziert sind und die gleichen Verantwortungen tragen, auch das gleiche Honorar erhalten sollten?

2.) Sind Sie dafür, dass die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten für die entsprechend geeigneten Kandidaten aus allen sozialen Schichten zugänglich sein sollte?

3.) Falls ja, - in welcher Weise wollen Sie und Ihre Partei-Kollegen sich dafür einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Braack

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Braack,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Zunächst ist es so, dass zur Erlangung zusätzlicher Qualifikationen oft finanzielle Nachteile in Kauf genommen werden müssen. Deshalb ist gegen eine geringere Bezahlung während der Ausbildung grundsätzlich nichts zu sagen.. Viel wichtiger ist, dass diese Ausbildung qualifiziert ist.

Zu Ihren konkreten Fragen:

1.) Grundsätzlich sollte es so sein, dass gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation, gleicher Verantwortung und gleicher Kostenstruktur auch gleich bezahlt wird. Allerdings ist dieser Grundsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung schon lange durchbrochen. Hinzu kommt, dass bei Erschöpfung des Budgets gar nichts mehr bezahlt wird. Die Lösung kann nur in einer weitreichenden Gesundheitsreform liegen, die auf Kostenerstattung und damit auf Transparenz setzt. Dann werden Ungleichbehandlungen deutlich und können ggf. beseitigt werden.

2.) Ja

3.) Es muss ausreichende Anreize für potentielle Ausbilder geben, auszubilden. Hierfür muss die Beschäftigung eines "Auszubildenden" in der Honorarverteilung ausreichend berücksichtigt werden.

Viele Grüße

Dr. Wieland Schinnenburg