Frage an Wieland Schinnenburg von Joachim P. bezüglich Recht
Der BGH hat die Assekuranzen in Deutschland nach jüngst ergangenem rechtskräftigen Urteil zur Transparenz in ihrem Finanzgebaren gegenüber dem Verbraucher und dem Staat verpflichtet.
Frage:
Sollte der Banken-und Sparkassensektor in Deutschland in gleicherweise
zur Transparenz in seinem Finanzgebaren insbesondere bei der Gestaltung seiner Zinsstruktur für Dispostionskredite (s.a. Hamburger Abendblatt Kommentar letzte Woche ) gesetzlich verplichtet werden? Sollte Alg-Empfängern das Recht eingeräumt werden, hochverzinsliche Dispostionskredite in niegrigverzinslichte Ratenkredite umzuschulden, bisher
wird dieser Zielgruppe dieses Recht sogar von öffentlich-rechtlichen Sparkassen vorenthalten!
Sollte der gesetzlich festgelegte Unterhaltssatz von Euro 345.-/332.- Alg II von Zinszahlungen freigestellt werden, um weitere Verelendung zu verhindern? Sollten diese Zinszahlungen vom Staat übernommen werden? oder sollte das Insolvenzrecht entsprechend zu Lasten der Gläubiger geändert werden?
Halten Sie die Frage" Können wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten" für ebenso absurd wie die unmögliche Frage von Tschechen an die realen Hamburger " Können wir es uns überhaupt noch leisten, das Wasser der Elbe einfach über Dresden nach Hamburg rauschen zu lassen, wo doch die Hamburger das Wasser der Elbe einfach ungestaut und unkommentiert in die Nordsee stromern lassen?
Danke! für die Antwort!
Sehr geehrter Herr Petrick,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Die Politik der meisten Geldinstitute betr. Dispo-Zinsen ist in der Tat unbefriedigend. Ich ziehe für mich persönlich die Konsequenz, dass ich solche Kredite nur äußerst selten in Anspruch nehme.
Was nun ALG-II-Empfänger angeht, können für diese grundsätzlich keine Sonderregelungen geschaffen werden. Sie müssen die von ihnen verursachten Zinsen genauso aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen zahlen wie alle anderen Menschen auch.
Allerdings scheint mir eine Hilfe bei der Art des Kredites grundsätzlich möglich. ALG-II-Empfänger haben ja ein sicheres - wenn auch sehr geringes - Einkommen. Dies wird von Banken üblicherweise mit geringeren Zinsen belohnt. Meines Erachtens kann die Bundesagentur hier durch Aufklärung und/oder Ausstellung von Bescheinigungen helfen. Voraussetzung dieser Begünstigung durch die Banken ist natürlich, dass eine Chance auf Rückzahlung des Kredites besteht.
Dr. Wieland Schinnenburg