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Wieland Schinnenburg
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Frage von Astrid O. •

Frage an Wieland Schinnenburg von Astrid O. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schinnenburg,

in der Parlamentsdatenbank habe ich die von Ihnen initierte SKA 20-9568 mit Interesse wahrgenommen. Bei uns am Eppendorfer Baum herrscht ein erhebliches "Gedränge" das uns als Anwohner täglich in schwierige,und gefährliche "Verkehrs"-Situationen bringt. Für mich stellt sich deshalb die Frage, warum es keinerlei Initiativen gibt, die eine Kennzeichenpflicht für Radfahrer zum Gegenstand haben. Im Zuge zunehmender Verkehrsverdichtung sollten m.E.n. auch alle Fahrräder mit einem eindeutigen Kennzeichen (z.B. auf dem Rahmen) in lesbarer Größe versehen sein, so das andere Verkehrsteilnehmer und Ordnungsbehörden eine Möglichkeit zur Identifikation der Radfahrer haben (insbesondere nach Unfällen mit Fußgängern bei denen die Radfahrer weiterfahren).

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

A.Oehlmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Oehlmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Besonders freue ich mich, dass Sie offenbar meine parlamentarische Arbeit verfolgen.

Möglicherweise haben Sie verfolgt, dass ich schon im Frühjahr 2011 in der Bürgerschaft für ein energisches Vorgehen gegen so genannte Rambo-Radler gestritten habe. Damals wurde ich von allen anderen Fraktion (Nicht nur Grüne und Linke) dafür scharf kritisiert. Zum Glück darf man heute auch Radfahrer kritisieren. Deshalb frage ich regelmäßig nach der Entwicklung der Zahl der von Fahrradfahrern verursachten Unfälle. Die letzte dieser Anfragen - auf die Sie sich beziehen - bestätigt, dass insofern kein Rückgang zu verzeichnen ist.

Nun aber zu Ihre eigentlichen Frage: Ich halte die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Radfahrer für erwägenswert. Auf diese Weise können Opfer ihre Ansprüche durchsetzen. Hinzu kommt, dass so die Masse der vernünftigen Radfahrer aus der Schusslinie kommen würde. Zunehmend höre ich nämlich pauschale Beschwerden über DIE RADFAHRER. Das ist ebenso falsch wie die Tabuisierung von Verkehrsverstößen von Radfahrern. Dies sind m.E. zwei gute Argumente für die Einführung einer solchen Kennzeichnungspflicht. Auf der anderen Seite bedeutet diese natürlich einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Ich bin persönlich insofern noch nicht zu einer abschließenden Bewertung gekommen, werde aber Ihre Anfrage zum Anlass nehmen, darüber erneut nachzudenken.

Viele Grüße

Wieland Schinnenburg