Frage an Wieland Schinnenburg von Holger D. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Schinnenburg,
auf Ihren Plakaten steht Bildung als Stichwort ganz vorn. Ich möchte Sie daher fragen, wie Sie zu den jüngsten Aktionen Ihres Parteifreundes, des Schleswig-Holsteinischen FDP-Bildungsministers Klug stehen: Er überzieht zur Zeit ca. 2000 Lehrer mit Disziplinarverfahren, teilweise mit dem Ziel des Verlustes von Funktionsstellen. Zugesagte Beförderungen in Funktionen hat er bereits gestrichen. Dies alles wegen der Teilnahme an einem zweistündigen Warnstreik im letzten Sommer. Halten Sie diese Maßnahmen für rechtens, für verhältnismäßig, für Motivation fördernd? Oder können Sie zusichern, dass in Hamburg solche Aktionen mit der FDP nicht zu befürchten sind?
Ich werde diese Frage auch an andere Kandidaten Ihrer Partei senden, da die Lust zu antworten bei vielen Ihrer Parteifreunde nicht groß ist. Mir liegt aber sehr an einer Antwort noch vor der Wahl!
Mit bestem Gruß
Holger Dierks
Sehr geehrter Herr Dierks,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ich bitte um Verständnis, dass ich zu den Vorgängen in Schleswig-Holstein nicht Stellung nehme: Ich kenne die Hintergründe nicht genau und bin außerdem der Meinung, dass ich mich als Hamburger nicht in die Angelegenheiten von Schleswig-Holstein einmischen sollte.
Ich kann allerdings zu der grundsätzlichen Frage Stellung nehmen, ob Lehrer streiken dürfen und ob ihnen ggf. Disziplinarmaßnahmen drohen sollten.
Zunächst ist es beamteten wie angestellten Lehrern unbenommen, ihre politische Meinung zu äußern. Sie können selbstverständlich auch an Demonstrationen teilnehmen.
Anders sieht es aus mit Streiks: Wenn Lehrer streiken, geschieht dies zwangsläufig auf Kosten der Schüler. Dies ist sehr fragwürdig, ganz besonders dann, wenn es letztlich um eigene Interessen der Lehrer geht, also z.B. Gehaltserhöhungen oder kürzere Arbeitszeiten.
Wenn beamtete Lehrer streiken, wird es besonders schlimm: Beamte dürfen nicht streiken, schließlich nehmen sie alle Vorteile des Beamtenstatus in Anspruch, dann müssen sie auch die Nachteile hinnehmen. Ein solcher Verstoß gegen ihre Dienstpflichten muss m.E. disziplinarrechtlich gewürdigt werden. Ob es zu Disziplinarmaßnahmen kommt, ist im Einzelfall zu entscheiden. Dabei ist sicher zu berücksichtigen, ob der betreffende Beamte in einer Leitungsfunktion ist oder sich für eine solche bewirbt."
Dr. Wieland Schinnenburg