Wie stehen Sie zum aktuell eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs" und zur Absicherung von reproduktiven Rechten und Selbstbestimmung?
Sehr geehrte Frau Winter,
Kurz vor Ende der aktuellen Legislaturperiode haben über 236 Abgeordnete einen interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und einen Entschließungsantrag „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern" in den Bundestag eingereicht. Diese Entscheidung folgt der Empfehlung der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die die Bundesregierung beraten hat. Diese kam zu dem Ergebnis: Der Schwangerschaftsabbruch muss anders geregelt werden, als es die aktuelle Rechtslage (§ 218 StGB) tut.
Gerade angesichts des Erstarken reaktionärer Parteien, die eine Einschränkung u.a. von reproduktiven Rechten anstreben und in anderen Ländern bereits eingeschränkt haben, z.B. USA, und einem drohenden Rechtsruck auch bei der nächsten Bundestagswahl: Wie stehen Sie zur Absicherung von liberalen Errungenschaften, zu denen auch reproduktive Rechte und das Recht auf körperliche Selbstbestimmung gehören?
Vielen Dank