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Wiebke Muhsal
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Wiebke Muhsal von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Muhsal,
T. SPANIER hatte in der OTZ vom 30.08.2014 zur Angelegenheit um den vormaligen Landrat H. Holzhey (Saalfeld- Rudolstadt) geschrieben:
"Nach massiver Intervention von CDU-Landtagsfraktionschef Mike Mohring und Innenminister Jörg Geibert fand man eine Gesetzesauslegung, die beides ermöglichte: Landrat und Firmenchef. Ein deutschlandweit einmaliger Fall."(Link 1).
In § 66 (1) ThürBG heißt es: "Der Beamte bedarf zur Übernahme jeder Nebentätigkeit, mit Ausnahme der in § 67 Abs. 1 abschließend aufgeführten, der vorherigen Genehmigung, soweit er nicht nach § 65 zu ihrer Wahrnehmung verpflichtet ist. ..." (2).
Zum Zeitpunkt der Übernahme des Amtes des Landrates im Sommer 2012 war Herr Holzhei bekanntlich bereits Geschäftsführer und er beantragte erst nach seiner Amtsübernahme, diese Tätigkeit als Nebentätigkeit fortführen zu dürfen.
Der von SPANIER erwähnte vormalige Innenminister GEIBERT machte seine Gesetzesauslegung zugunsten des "einmaligen Falles" mir gegenüber bis heute noch nicht transparent (3).

Sind denn Sie als Juristin in der Lage und als Abgeordnete befugt und interessiert, Licht in´s Dunkel (und das die Geibertsche Gesetzesauslegung enthaltende Dokument in die Öffentlichkeit) zu bringen?

Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Verein Anti-Korruption. Reformation 2014 e.V.

1) http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Der-Aktionist-Saalfelder-Landrat-Hartmut-Holzhey-vor-dem-Abschied-2112003177

2) http://landesrecht.thueringen.de/jportal/;jsessionid=B5813774427608D985E965C56D1DFCDA.jpd4?quelle=jlink&query=BG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BGTH2009pP66
3) vgl. Schweigen auf die am 30.8.2014 gestellten Fragen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jorg-geibert/question/2014-08-30/8724

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