Frage an Werner Schulz von Jörg S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schulz,
obwohl Sie offensichtlich die Neuwahl des Bundestages im September ablehnen und deswegen sogar beim Verfassungsgericht Klage eingereicht haben, wollen Sie trotzdem bei diesen Wahlen als Kandidat antreten. Sehen Sie hierin keinen Widerspruch?
Nein. Nach der Entscheidung des Bundespräsidenten, den 15. Deutschen Bundestag aufzulösen und Neuwahlen für den 18. September festzulegen, war dies geltende Rechtslage, weil das Bundesverfassungsgericht die Wahl nicht durch eine "einstweilige Anordnung" angehalten hat. Insofern war die Festlegung des Bundespräsidenten geltendes Recht. Vor der endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 25. August blieb mir also gar nichts anderes übrig, als "zweigleisig" zu verfahren. Wenn ich für den nächsten Bundestag kandidieren will, was meine Absicht ist, dann mußte ich die geltenden Fristen und Randbedingungen beachten. Im übrigen ging es mir nicht darum, vorgezogene Neuwahlen zu verhindern. Mir ging es immer darum, zu klären, ob die Art und Weise, wie die SPD-Spitze vorgegangen ist rechtmäßig war. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die "auflösungsgerichtete" Vertrauensfrage des Bundeskanzlers mittlerweile für rechtens erklärt hat: Mit einem Rücktritt hätte der Bundeskanzler von vorneweg einen unstrittigen Weg wählen können, Darauf jedoch hat er verzichtet.
Herzliche Grüße
Werner Schulz MdB