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Werner Schulz
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Frage von Joachim P. •

Frage an Werner Schulz von Joachim P. bezüglich Recht

Der BGH hat die Assekuranzen in Deutschland nach jüngst ergangenem rechtskräftigen Urteil zur Transparenz in ihrem Finanzgebaren gegenüber dem Verbraucher und dem Staat verpflichtet.
Frage:
Sollte der Banken-und Sparkassensektor in Deutschland in gleicherweise zur Transparenz in seinem Finanzgebaren insbesondere bei der Gestaltung seiner Zinsstruktur für Dispostionskredite (s.a. Hamburger Abendblatt Kommentar letzte Woche ) gesetzlich verplichtet werden? Sollte Alg-Empfängern das Recht eingeräumt werden, hochverzinsliche Dispostionskredite in niegrigverzinslichte Ratenkredite umzuschulden, bisher wird dieser Zielgruppe dieses Recht sogar von öffentlich-rechtlichen Sparkassen vorenthalten!
Sollte der gesetzlich festgelegte Unterhaltssatz von Euro 345.-/332.- Alg II von Zinszahlungen freigestellt werden, um weitere Verelendung zu verhindern? Sollten diese Zinszahlungen vom Staat übernommen werden? oder sollte das Insolvenzrecht entsprechend zu Lasten der Gläubiger geändert werden?

Halten Sie die Frage "Können wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten?" für ebenso absurd wie die unmögliche Frage von Tschechen an die realen Hamburger "Können wir es uns überhaupt noch leisten, das Wasser der Elbe einfach über Dresden nach Hamburg rauschen zu lassen, wo doch die Hamburger das Wasser der Elbe einfach ungestaut und unkommentiert in die Nordsee stromern lassen?" Danke! für die Antwort!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Petrick,

lassen Sie mich die grundsätzliche Frage beantworten. Nein, ich halte die Frage, ob wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten können keineswegs für absurd. Auch ein Staat kann dauerhaft nicht mehr verteilen, als er einnimmt. Sozialstaat ist nicht nur eine rein staatliche, sondern auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Dabei geht es nicht nur um die Vermögenden, die möglicherweise nicht ausreichend zur Finanzierung der Sozialaufgaben des Staates beitragen, da geht es auch nicht nur um die Frage der Prioritätensetzung der Regierung, da geht es auch um diejenigen, die staatliche Unterstützung als selbstverständliches Recht in Anspruch nehmen, aber keine Gegenleistung erbringen wollen oder beispielsweise durch Schwarzarbeit den finanziellen Spielraum des Staates verringern. Ich habe mich vehement für eine Grundsicherung eingesetzt, aber ich habe auch immer gesagt, dass es berechtigt ist, für staatliche Leistungen in gewissem Maße Gegenleistungen zu verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schulz