Frage an Werner Schulz von Anna Maria M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schulz,
dies ist eine grundsätzliche Frage, die das Recht der EU-Bürger betrifft. Ggf. leiten Sie bitte die Frage an einen EU-Juristen/Experten weiter.
Ich erhalte monatlich von der Deutschen Rentenanstalt 138,- € und von der niederländischen Sociale Verzekeringsbank (SVB) 260,45 € Rente.
Ab Juni 2011 kürzt die SVB meine Rente um 33,09 €.
Die Rentenkürzung betrifft alle Rentner, allerdings erhalten die Rentner, die mindestens 90 % ihrer Steuern in den Niederlanden zahlen, eine Kaufkraftzulage, die exakt dem gekürzten Rentenbetrag entspricht (natürlich ein juristischer Trick!).
Mit der Rentenkürzung bin ich nicht einverstanden, denn mir entsteht ein Nachteil, weil ich als EU-Bürgerin von den Niederlanden nach Deutschland umgezogen bin. Dies entspricht nicht den Grundregeln der EU, dass einem Arbeitnehmer/Rentner kein Nachteil aus dem Wechsel von einem zum anderen EU-Mitgliedsland entstehen darf.
Außerdem ist die Regelung unlogisch, die Kaufkraftzulage auf bestimmte Bürger zu beschränken, denn der Kaufkraftschwund betrifft mehr oder weniger alle Bürger. Bei meiner kleinen Rente werde ich davon mehr betroffen.
Für Ihre Bemühungen danke ich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
A. M. Miketta