Frage an Werner Pfeil von Manuel N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Pfeil,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 23. Feb. 2018.
Bezüglich der Grunderwerbssteuer:
Die vorherigen Landesregierung hat die Steuer erhöht.
Warum hielten Sie die einfache Senkung, die doch in der Kompetenz des Landes liegen sollte, nicht für hinreichend? Das würde den Erwerb von Eigentum auch finanziell erleichtern.
Können Sie mir als Nicht-Juristen verraten, wo ich die rechtlichen Sachverhalte zu den Freibeträgen finde?
Beste Grüße
M. N.
Sehr geehrter Herr N.,
eine generelle Senkung ist bisher nicht Gegenstand der Diskussion gewesen und auch nicht im Koalitionsvertrag verankert. Dort heißt es auf Seite 78: " Wir wollen, dass junge Familien in Nordrhein-Westfalen sich den Traum eines Eigenheims verwirklichen können. Wohneigentum ist zugleich der beste Schutz gegen Altersarmut. Um die seit Jahren stagnierende Wohneigentumsquote zu erhöhen, wollen wir die Grunderwerbsteuer reformieren. In einem ersten Schritt werden wir eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines Freibetrages bei der Grunderwerbsteuer für selbst genutztes Wohneigentum starten. In Nordrhein-Westfalen werden wir dann einen Freibetrag in Höhe von 250.000 Euro pro Person bei selbst genutztem Wohneigentum einführen. Kinder sollen darüber hinaus berücksichtigt werden."
Zunächst ist es das Ziel der Landesregierung den Koalitionsvertrag umzusetzen. Hierzu wurde im September die genannte Initiative in den Bundesrat eingebracht.
Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, das Ergebnis der Bundesratsberatungen abzuwarten.
Der Steuersatz der Grunderwerbssteuer wird gemäß Artikel 105 Abs. 2a Grundgesetzes von den Ländern festgelegt.
Weitere Regelungen gehen aus dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) hervor.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Pfeil