Frage an Werner Langen von Jürgen G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag Herr langen,
Ich beobachte seit längerem die Beitrittsverhandlungen Kroatiens mit der EU.
Seit nun fast 5 Monaten gibt es wenig Bewegung bei den geforderten Maßnahmen. Grund ist das Veto Sloweniens wegen angeblich unklarem Grenzverlauf, besonders in der Piraner Bucht.
Kroatien sagt hier zu, sich einem Gerichtsentscheid des europäischen Gerichtshofes zu beugen, andererseits möchte Slowenien einen politischen Entscheid der EU.
Die Grenze besteht so seit 1991, und es wird Slowenien auch nichts bringen ob die genaue Grenze dieses Jahr durch die EU oder im nächsten Jahr durch den Gerichtshof entschieden wird.
Wie ordnen Sie diese Lage ein ?
Ist es richtig, dass ein Land welches mit der angeblich Unklaren Grenze in die EU gekommen ist jetzt den Beitritt eines anderen Landes verzögert ?
Könnten vielleicht auch wirtschaftliche Hintergründe eine Rolle spielen ?
Slowenien hat sehr stark von der EU partizipiert, der Hafen Koper wurde mit Millionen ausgebaut, Infrastruktur geschaffen, asiatische Firmen haben sich angesiedelt...
Fürchtet sich vielleicht Slowenien vor der kroatischen Konkurrenz, da dort z.B. größere Schiffe ent- und beladen werden können ?
Mich würde eine Einschätzung der Lage aus ihrer Sicht interessieren-
Danke
Jürgen Grothof (Koblenz)
Sehr geehrter Herr Grothof,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Grenzfrage kann auf dem Rechtsweg aus der Welt geschafft werden. Die EU ist eine Rechtsgemeinschaft. Die Stimmung in beiden Ländern ist so angespannt, dass nur noch ein unabhängiges Gericht diese Frage lösen kann. Keine Regierung kann in diesem Streit nachgeben; sie können aber ohne Gesichtsverlust zusichern, dass sie das zu erwartende Urteil anerkennen. Der Vorschlag des Kommissars Rehn, einen Vermittler einzuschalten, ist wenig hilfreich: Rechtsfragen löst ein Gericht. In politischen Dissenzen kann vermittelt werden. Die Frage nach wirtschaftlichen Gründen kann ich nicht ausschließen. Allerdings handelt es sich hier um eine klare Rechtsfrage, die ein Gericht lösen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Werner Langen