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Werner Langen
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Frage von Stefan M. •

Frage an Werner Langen von Stefan M. bezüglich Recht

Hallo,

wie ist das nun mit dem neuen Jugendschutzgesetz in Gastwirtschaften...
Habe heute Abend erlebt, dass zwei 17jährige je 1 Weizenbier bestellten und haben als Antwort bekommen: Bier gibts erst ab 18 Jahren!! Ist das richtig?? Und wenn, seit wann ist das so, sonst weis ich, dass das ab 16J. so war....

Vielen Dank für eine Antwort
Gruß Stefan

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Metzler,

vielen Dank für Ihre Frage. Nachdem derzeit geltenden Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002 - zuletzt geändert am 20. Juli 2007, dürfen nach §9 andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Folgerichtig dürfen 17-jährige damit in Gaststätten ein Weizenbier trinken. Anbei übermittele ich Ihnen zudem einen Link zum Jugendschutzgesetz, mit dessen Hilfe Sie sich weiter über diese Thematik informieren können: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=5350.html

Lassen Sie mich abschließend noch darauf hinweisen, dass diese Thematik nicht auf europäischer Ebene geregelt wird, sondern die Verantwortung für das Jugendschutzgesetz ausschließlich bei den Mitgliedsländern liegt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Dr. Werner Langen, MdEP