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Werner Langen
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Frage von Julia N. •

Frage an Werner Langen von Julia N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Langen,

wir sind über den kulturellen Wertverfall und Missbrauch geistigen Eigentums in unserem Land besorgt. Ausbeutung im Internet und ein förderndes mangelhaftes Telemediengesetz sind der Spiegel. Im TMG wird das Urheberrecht durch d. Wort "Information" zusammengefasst - ohne Inhalte zu differenzieren. Das TMG ist beinahe eine Copy des DMCA (USA), die von Copyright ausgeht. Das dt. UrG findet dort keine Bedeutung, schafft somit eine Ungleichheit der Waffen. Nach 15 Jahren TMG kann man die Undifferenziertheit zw. Recht auf "Information" u. Recht auf urheberrechtlich geschützte Werke und die Missachtung dazu in allen Lebensbereichen d. Gesellschaft finden. 3 unaufgeklärte Generationen, Missbrauch d. kriminelle Geschäftsmodelle u. die sehr vage Def. der Haftung hat den Kreativbranchen ein Marktversagen beschert. Aus dieser durch das TMG geprägten Gesellschaft hat sich eine kreativunfreundliche Haltung entwickelt und eine Partei. Justiz hinkt hinterher, d. Gesetzgeber schläft. Prozesse verschlingen Millionen. Betroffene wissen; das TMG ist ein Lobbygesetz für d. IT-Branche. Gewerblich, im rechtlichen Kräfteverhältnis fallen dort die Kreativen untern Tisch. Berichte zeigen: Die IT-Branche scheut keine Lobbykosten auf Gesetze einzuwirken, beschwichtigende Studien sollen Meinungsbildung manipulieren. Das TMG macht Urheberechtsverletzung z. Big Business der IT-und Werbebranche. Auch ist die dt. Pressefreiheit gesunken. Nach Tschechien, Jamaica u. Estland steht sie nun auf Platz 17. Grund: Werbekundeneinfluss, Arbeitsplatzverluste (durch Urheberrechtsverletzung), keine Zeit für Recherchen, da das Internet konkurriert. Das dt. Grundgesetz, die Menschenrechte, die Charta der Grundrechte der EU sollen Geistiges Eigentum und Urheberrecht schützen. In Deutschland merkt man nichts davon.

Stattdessen wird Lobbyarbeit in Brüssel aufgedeckt:
http://gutjahr.biz/2013/02/lobbyplag/

Nun meine Frage. Was gedenken Sie dagegen in Brüssel zu unternehmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Neigel,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Ich gebe Ihnen Recht, dass die deutschen wie auch die europäischen Datenschutzregelungen dem heutigen Verhalten der Produzenten und Konsumenten im Internet nur noch sehr eingeschränkt entsprechen. Die europäische Datenschutz-Verordnung datiert zum Beispiel aus dem Jahr 1995. In dieser Zeit hat sich die Nutzung des Internets grundlegend verändert. Diesen Veränderungen versucht die neue Verordnung, die gerade im Europäischen Parlament beraten wird, Rechnung zu tragen. Konkret bedeutet das, dass der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz den Vorschlag der Kommission für das Parlament federführend diskutiert und weitere Ausschüsse, wie der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE), in dem ich als Mitglied mitarbeite, als beratende Ausschüsse Stellungnahmen abgeben. Zurzeit prüfe ich den Entwurf einer Stellungnahme des zuständigen Abgeordneten im ITRE-Ausschuss, Sean Kelly. Sie sehen, dass der Kommissionsvorschlag zur neuen Datenschutz-Grundversorgung momentan ausgiebig diskutiert wird, mit dem Ziel eines ausgewogenen Datenschuztes im Sinne der Verbraucher.

Die von lobbyplag.org ausgelöste Debatte um die wortwörtliche Übernahme von Änderungsanträgen von Interessensvertretern verfolge ich genauso aufmerksam wie Sie. Ich möchte aber dennoch anmerken, dass es durchaus üblich und auch sinnvoll ist, bei der Erarbeitung von Änderungsanträgen die Argumente verschiedenster(!) Interessensgruppen und -vertreter anzuhören und gegebenfalls zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Werner Langen