Frage an Werner Langen von Carsten M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Langen,
in den folgenden Wochen soll die europäische Datenschutz-Grundverordnung beschlossen werden. Was tun Sie konkret, um zu verhindern, dass der Schutz persönlicher Daten der EU-Bürger vermindert wird?
Beispielsweise im hinblick auf folgende Vorschläge des IMCO-Ausschusses:
- Ersatzlose Streichung der Teile von Artikel 79, der Firmen bei einem Verstoß empfindlichen Geldstrafen auferlegt
- Ersatzlose Streichung der Artikel 73 Abs. 2 sowie von Artikel 76 Abs.1, welche Bürgern die Möglichkeit einräumen, ihre Rechte durch Datenschutzorganisation durchsetzen zu lassen
Sehr geehrter Herr Mengdehl,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.
Es ist richtig, dass die Datenschutz-Grundversorgung zurzeit im Europäischen Parlament beraten wird. Konkret bedeutet das, dass der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, für das Parlament federführend den Vorschlag der Kommission diskutiert und weitere Ausschüsse, wie der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE), in dem ich als Mitglied mitarbeite, als beratende Ausschüsse Stellungnahmen abgeben. Zurzeit prüfe ich den Entwurf einer Stellungnahme des zuständigen Abgeordneten im ITRE-Ausschuss, Sean Kelly. Dieser sieht keine Streichung der Artikel 73 und 76 vor, der die die Möglichkeit von Bürgern betrifft, ihre Rechte durch Datenschutzorganisation vertreten zu lassen. Der Artikel 79, der die Geldstrafen bei Verstößen betrifft, wird sicherlich Gegenstand der Debatte in der Ausschusssitzung am kommenden Mittwoch sein.
Wie Sie sehen, wird der Kommissionsvorschlag zur Datenschutz-Grundversorgung momentan ausgiebig diskutiert, mit dem Ziel eines ausgewogenen Datenschuztes im Sinne der Verbraucher.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Werner Langen