Frage an Werner Langen von Winfried K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Tierschutz bezeichnet alle Aktivitäten des Menschen, Tieren individuell ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen. Der Tierschutz zielt auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit. Es liegt im Tierschutz und dem zugehörigen Tierschutzrecht der Schwerpunkt auf der sach- und artgerechten Haltung und Nutzung von Tieren durch den Men-schen bzw. auf dem sach- und artgerechten Umgang mit Tieren.
Der Tierschutz ist inzwischen als Staatsziel im Grundgesetz und im Jahre 2004 auch in den Entwurf der EU-Verfassung aufgenommen worden: „Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, ... tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung..."
OLG-Hamm Urteil: „Der hiesige 5. Senat für Bußgeldsachen hat ... bereits zur Zulässigkeit eines generellen Leinenzwangs für Hunde ...diesen als unverhältnismäßig und damit einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßgebot angesehen. Dem tritt der Senat ausdrücklich bei.
Daß Übermaßverbot (wird) durch die Anordnung eines generellen Leinenzwangs (nur) dann nicht verletzt .., wenn kommunale Verordnungen von dem Leinenzwang „beschränkte öffentliche Flächen, die als solche kenntlich gemacht sind (!), davon jedoch, jedenfalls zu bestimmten Zeiten, ausnehmen.“
Gleiches u.a. das niedersächsische OVG gegen die Stadt Hemmingen.
Im Stadtgebiet ständig angeleint zu bleiben, auf den angrenzenden Ackerflächen am besten auch, wegen der Bauern, und im Wald sowieso, verstößt gegen die im Tierschutzgesetz vorgeschriebene „artgerechte Haltung“, wegen der wichtigen Sozialkontakte zu Artgenossen. Eine kommunale Gefahrenabwehrverordnung sei Bundesgesetz, hier dem Tierschutzgesetz, nachgeordnet.
Ich verweise auch auf das bereits 10 Jahre alte OLG München-Urteil, Az.: DAR/99
Sehr geehrter Herr Kaune,
Abgeordnetenwatch hat nicht das Ziel, Statements und Meinungen vorzutragen, sondern Fragen an die Abgeordneten zu ermöglichen. Ihre Mail an mich ist eine Feststellung, die keine Frage beinhaltet. Sie reihen sich damit in hunderte vergleichbare und teilweise gleichlautende E-Mails ein, die ich nicht beantworten kann und werde, weil dadurch die Gesetzgebungsarbeit und mein Büro total blockiert würden. Ich habe Ihr Statement gelesen und verweise auf die weitreichenden Beschlüsse des Europäischen Parlaments zum Tierschutz
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Werner langen