Frage an Werner Langen von Andreas M. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Dr. Langen
Der Entwurf der EU-Tabakrichtlinie sieht vor, die E-Zigarette, als nikotinhaltiges Erzeugnis zu behandeln.
Es soll eine Begrenzung von 2 Milligramm je Verbrauchseinheit sowie eine Begrenzung der absoluten Nikotinkonzentration von 4 Milligramm je Milliliter geben.
Alle darüber hinausgehenden Produkte müssten dann als Arzneimittel zugelassen werden.
Es ist für mich nicht erkennbar, mit was sich die Begrenzung des Nikotingehaltes begründet.
Auch kann ich nicht erkennen, worin die arzneiliche Wirkung von Liquids mit mehr Nikotin liegen soll.
Die elektronische Zigarette ist eine weniger schädliche Alternative zum Tabakgenuss.
So wie Tabak ein Genussmittel darstellt, sind auch die elektronische Zigarette bzw. deren Liquids als Genussmittel anzusehen.
Der Sinn der elektronischen Verdampfer (e-zigarette genannt) liegt nicht in einer Rauch-/Nikotinentwöhnung. Es geht primär darum, das von der Zigarette gewohnte Nikotin ohne die Inhalation von Verbrennungsprodukten aufzunehmen und hierbei gewohnte Rituale beizubehalten.
Durch die vorgesehene Nikotinbegrenzung würde es einem Raucher unmöglich gemacht, auf die weniger schädliche Alternative umzusteigen!
Die Folge wäre, dass er bei der Tabakzigarette mit all ihren schädlichen Auswirkungen bliebe. Ich sehe auch nicht, woher bei höheren Nikotindosen eine Arzneiwirkung entsteht. Dies würde implizieren, dass auch Tabakzigaretten eine therapeutische besitzen, da ja auch hier über den Tabakrauch Nikotin konsumiert wird.
Ich bitte darum, die elektronische Zigarette - bei der es sich korrekter weise um einen Verdampfer handelt - nicht unter die Vorschriften der EU-Tabakrichtline fallen zu lassen, um den umstiegswilligen Rauchern nicht die Möglichkeit zu verbauen, ihr Genussmittel auf einem erheblich unschädlicheren Weg zu konsumieren!
Werden Sie sich dafür einsetzen?
Sehr geehrter Herr Mai,
der Entwurf der EU-Kommission zur Tabakrichtlinie liegt zwar vor, die Beratungen haben noch nicht begonnen. Alle Vorschläge werden intensiv geprüft, für eine fachliche Bewertung ist es allerdings noch viel zu früh. Ich bin der Ansicht, dass die gesamte Richtline überflüssig ist, weil sie nicht der Prävention, sondern nur der Entmündigung dient.
Fragen Sie nochmals in der 2. Jahreshälfte 2013, vorher wird es keine Entscheidung geben, wenn überhaupt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Langen