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Frage von Wolfgang L. •

Frage an Werner Langen von Wolfgang L. bezüglich Verbraucherschutz

"Bei den Provisionen für Finanzprodukte haben sich Fraktionen im Europäischen Parlament für die Interessen der Banken entschieden. Konkret geht es um die Frage, ob Provisionen für den Verkauf von Finanzprodukten verboten bzw. an die Kunden weitergereicht werden sollen. Ein Kompromiss, der dies vorsah, wurde von den Sozialdemokraten wieder aufgeweicht. Die Verbände der Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken räumen ein, dass sie gegen die Weitergabe von Provisionen Lobbyarbeit gemacht haben. ...
Morgen wird über das Thema im Plenum des Europaparlaments abgestimmt. Eine englische Labour-Abgeordnete will dann noch mal einen Antrag auf ein Verbot der Provisionen einbringen. ..."

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, was sagen Sie zum Befund von lobbycontrol? Welchen Antrag werden Sie unterstützen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leinen,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die Sie mir zum Thema Bankberatung und Provisionen über Abgeordnetenwatch haben zukommen lassen.

Es ist richtig, dass wir heute über die Revision der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) abstimmen. Wir haben in den letzten Monaten unter Führung des Berichterstatters Markus Ferber intensive Verhandlungen über dieses hochkomplexe Dossier geführt und haben uns auf sehr Kompromisse geeinigt, die an vielen Stellen die Vorgaben des zugrundeliegenden Kommissionsvorschlags deutlich verschärfen. Ich möchte daher noch einmal anmerken, dass wir uns auf sehr strenge Vorgaben im Bereich der Warenterminmärkte und des Hochfrequenzhandels geeinigt haben, die es bis dato noch nicht gibt. Auch in dem von Ihnen angesprochenen Bereich des Anlegerschutzes gehen wir mit unseren Vorgaben deutlich über den Kommissionsvorschlag hinaus. In diesem Zusammenhang wurde auch das von Ihnen angesprochene Provisionsverbot diskutiert.

Die Diskussion, ob Provisionen generell verboten werden sollen wird auf europäischer Ebene sehr kontrovers geführt. Was meiner Meinung nach derzeit gegen ein generelles europaweites Verbot von Provisionen spricht ist, dass wir in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Beratungsmodelle haben. Das heißt aber nicht, dass die Mitgliedstaaten nicht über unsere Vorgaben hinausgehen und ein generelles Verbot einführen können. Diese Option ist gegeben, allerdings haben wir uns im Wirtschaftsausschuss dafür ausgesprochen, dass dies subsidiär zu regeln ist. Ein ausreichender Verbraucherschutz ist ohne Zweifel wichtig. Was wir aber brauchen, ist eine qualitativ hochwertige Beratung und die lässt sich nicht durch ein pauschales Verbot von Provisionen erreichen.

Die Frage nach einem angemessenen Verbraucherschutz sollte nicht nur auf ein Verbot von Provisionen reduziert werden. Wir setzen mit unserem Konzept an mehreren Stellen an, um einen ganzheitlichen Schutz zu garantieren. Neben einem Höchstmaß an Transparenz und verbesserten Informationen für den Kunden verlangen wir ebenso, dass vor dem Vertrieb eines Produkts die Zielgruppe innerhalb der bereits in MiFID definierten Kundenkategorien (Kleinanleger oder professioneller Anleger) definiert wird, um sicherzustellen, dass das Produkt auch die Kundeninteressen erfüllt und nur an diese Kundengruppe vertrieben wird.

Das hat zur Folge, dass Produkte zukünftig so konzipiert werden müssen, dass sie den Bedürfnissen eines bestimmten Zielmarkts in einer der bereits definierten Kundenkategorien entsprechen. Die Vermarktung und der Vertrieb des Produkts sollten sich dann auch entsprechend an diesem Zielmarkt richten.
Ich bin überzeugt, dass wir mit der ausgehandelten Position des Wirtschaftsausschusses einen ausgewogenen Ansatz erzielt haben, der den Mitgliedstaaten alle Möglichkeiten gibt, aber gleichzeitig einen Verbraucherschutz garantiert, der die jetzigen Verhältnisse deutlich verbes-sert und den Kunden volle Transparenz gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Werner Langen