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Frage von Frank R. •

Frage an Werner Langen von Frank R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Langen,

erst einmal herzlichen Dank für Ihre ausgesprochen schnelle Antwort auf meine Frage vom 14.2.!
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-901-22741--f327038.html#q327038

Ich habe mir das von Ihnen verlinkte Dokument angesehen, was leider dazu beiträgt, dass ich nochmals nachhaken muss. Dieses beantwortet meine Kernfrage nämlich keineswegs.

Ich hatte die gigantische Ersparnis hinterfragt, die es bringen soll, wenn man alle Inhaber deutscher Bankkunden zwingt, in Zukunft auch im Inland mit IBAN zu arbeiten, obwohl doch IBAN/BIC bereits als alternatives System für den Bedarfsfall implementiert ist.

Als kleiner Einschub: Es gibt durchaus Leute, die noch nie eine Auslangsüberweisung getätigt haben und auch ich habe noch keine fünf getätigt, dafür aber dabei schon massive Probleme gehabt, weil es der ausländische Empfänger noch nicht mal geschafft hat, seine eigene Bankverbindung fehlerfrei zu übermitteln. Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort, dass das kein rhetorischer Gag ist!

In Ihrem Dokument jedenfalls wird "Deutschland" nicht ein einziges Mal erwähnt - es geht um die grundsätzliche Einführung des gemeinsamen, einheitlichen Zahlungsraumes und an dem nimmt auch Deutschland jetzt schon Teil, damit sind auch die Vorteile bereits realisiert! Die Zahlen kommen übrigens aus einer englischsprachigen Cap-Gemini-Arbeit, die wieder auf eine Accenture-Arbeit referenziert... Es geht immer um die Vorteile des Zahlungsraums an sich... Zufällig führen übrigens beide Häuser auch IT-Projekte durch... Ich wäre bei der Interpretation der Zahlen daher ohnehin vorsichtig, aber darum geht es ja gerade nicht.

Also frage ich Sie nun nochmals nach den Vorteilen, allen Inhabern deutscher Bankkonten mehr Mühe und eine höhere Fehleranfälligkeit aufzubürden...

Es ist kein Argument, dass andere Länder das auch gemacht haben und es nicht so schlimm ist - auch der Vergleich mit der Reform der PLZ ist wohl kaum sinnvoll...

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Rotschedl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rotschedl,

der Entscheidung zur Einführung der IBAN-Nummer ging eine jahrelange kontroverse Diskussion voraus, die zu dem jetztigen Kompromiss geführt hat.
Ob die in einem externen Gutachten errechneten Vorteile tatsächlich eintreten, kann ich auch nicht sagen. Ich bin grundsätzlich, wie Sie, skeptisch gegenüber bestellten Gutachten. Trotzdem halte ich die Einführung insgesamt für verantwortbar und betrachte das einheitliche Zahlungssystem als die logische Konsequenz des europäischen Binnenmarktes.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Werner Langen