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Werner Langen
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Frage von Karl Heinz W. •

Frage an Werner Langen von Karl Heinz W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Langen,

vielen Dank für ihre Antwort und die Anfrage bei der EU-Kommission.
Warten wir mal die Antwort der EU-Kommission ab

Wie schon erwähnt, es werden ja auch jetzt schon Steuern bezahlt.
Und das für folgende öffentliche Haushalte:
Commune, Intercommunalité und Département 2 Arten Steuern.
Für die Region eine Steuer.
Dann noch 2-mal eine Taxe spéciale d´équipement.
Mit diesen Steuern wird ja die Infrastruktur finanziert.
Es kommen ja auch noch andere Abgaben und Gebühren über die Eigentümergemeinschaften dazu.
Die öffentlichen Dienstleistungen werden aber auch nicht das ganze Jahr über in Anspruch genommen.

Ein Franzose der in Paris wohnt und einen Zweitwohnsitz im Süden hat, zahlt im Süden auch nicht mehr.
Ich finde es ist auch gegenüber Franzosen, welche im Ausland leben nicht gerecht.
Es ist keine Gleichbehandlung der Zweitwohnsitzbesitzer.

Selbst wenn ich in Frankreich wohnen würde und in Deutschland arbeite, zahle ich doch meine Einkommensteuer in Deutschland, oder sehe ich das falsch?
Also bringt der Erst-Wohnsitz in Frankreich für Frankreich doch keine Steuermehreinnahmen.

Mit freundlichen Grüßen
Waigand

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Waigand,

das Thema ist wie gesagt noch in der Prüfung.
Ich möchte gerne erst die Antwort der Kommission abwarten, die ich dann unverzüglich an Sie weiterleiten werde.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Werner Langen