Frage an Werner Langen von Karl Heinz W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Langen,
Frankreich möchte in Zukunft Ausländer zusätzlich besteuern.
Wie passt das zu Europa?
Davon abgesehen, werden schon erheblich Steuern gezahlt.
Zwei Arten Steuern und Gebühren für das Fernsehen.
Tax D` Habitation und Taxes Foncières.
Es gibt auch französische Eigentümer, deren Wohnungen oder Häuser im Süden leer stehen.
Warum müssen diese nichts zahlen?
Das ist doch eine Diskriminierung von Ausländern, oder nicht?
Quelle: FAZ
http://www.faz.net/artikel/C32552/frankreich-auslaendische-immobilienbesitzer-werden-besteuert-30336595.html
Immobilien werden für Ausländer künftig teurer, wenn sie diese als Zweitresidenz halten. Die französische Regierung will vom kommenden Jahr an eine neue Steuer von 20 Prozent auf den theoretischen Mietwert solcher Immobilien erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Waigand
Sehr geehrter Herr Waigand,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur geplanten Sondersteuer auf Ferienhäuser und -wohnungen in Frankreich.
Der Vorschlag, der Teil einer umfassenden Steuerreform ist, wurde am 11. Mai vom französischen Haushaltsminister François Baroin vorgelegt und soll, sofern das französische Parlament zustimmt, am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Der Steuersatz soll 20% des theoretischen Mietwertes der Immobilie betragen. Durch die Besteuerung sollen Eigentümer von Zweitwohnsitzen in Frankreich an der Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen (Infrastrukturen, Polizei etc.), von denen sie profitieren, beteiligt werden.
Grundsätzlich entscheidet jeder Mitgliedsstaat selbst über sein Steuersystem. Die Europäische Gemeinschaft kann nur tätig werden, wenn einzelstaatliche Maßnahmen im Steuerbereich gegen die im EG-Vertrag verankerten Grundfreiheiten verstoßen. Ob ein Verstoß z.B. gegen den Antidiskriminierungsgrundsatz vorliegt, ist fraglich, da der Vorschlag Ausländer und im Ausland lebende Franzosen gleichermaßen betrifft und darauf abzielt, die Kosten für öffentliche Dienstleistungen gerechter unter den Nutznießern aufzuteilen. Es stellt sich aber die Frage, ob die Zusatzsteuer nicht zumindest Hemmnisse für grenzüberschreitende Investitionen schafft. Ich habe daher eine schriftliche Anfrage an die EU-Kommission gestellt und um eine Stellungnahme gebeten. Die Anfrage können Sie auf meiner Homepage einsehen ( http://www.europarl.europa.eu/sidesSearch/search.do?type=QP&language=DE&term=7&author=1928 ). Dort wird auch die Antwort eingestellt, sobald diese eingeht.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Langen