Frage an Werner Langen von Andreas K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr Werner Langen
Zitat: "Die flächendeckende Einführung eines Mindestlohns über alle Sektoren lehnen wir jedoch ab. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass duch die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns Arbeitsplätze vernichtet und nicht etwa neue geschaffen werden."
Können Sie mir die Quellen der "Wissenschaftlichen Untersuchungen" benennen? Meiner Informationen nach ist Deutschland das einzigste Land der EU, welches keine flächendeckenden Mindestlöhne hat. Und in allen anderen Ländern sind nur wenige Arbeitsplätze vernichtet worden.
Mein Sohn ist im November 2010 nach Österreich gezogen und bekommt als Jungkoch Kollektivvertraglich 1300 Euro brutto. Ich lebe seit 2003 in Österreich und bekomme kollektivvertraglich als Elektriker 2300 Euro brutto. Wie wollen Sie verhindern, daß Deutschland mit Dumpinglöhne, 1 Euro Jobs und HartzIV seine hochqualifizierten Arbeitskräfte vertreibt? Wie wollen Sie erreichen, daß Hochqualifizierte nach Deutschland (zurück)kommen, wenn Sie nicht durch Mindestlöhne Lohndumping verhindern wollen.
Arbeit soll sich wieder lohnen, jeder soll durcxh seiner Hände Arbeit satt werden. Im Moment muß der Staat auf Grund fehlender Mindestlöhne Dumpinglöhne "aufstocken". Von Steuerausfällen durch Dumpinglöhne redet niemand, Hauptsache die Arbeitslosenstatistik kann "erfolgreich" präsentiert werden. Ich bezeichne es als frisieren, da 1 Euro-Jobber, Aufstocker, Schulungsteilnehmer, Dumpinglöhner aus den Statistiken verschwinden, obwohl sie vom Amt Unterstützung benötigen.
MfG Andreas Kapitzke
( der mit 35 Jahren in DE zu alt für Arbeit war)
Sehr geehrter Herr Kapitzke,
vielen Dank für Ihre Frage vom 2. Januar.
Was die Mindestlöhne in der EU angeht, sind Sie nur unvollständig informiert. Es gibt in 20 von 27 Mitgliedstaaten zwar Mindestlöhne, diese haben aber im EU-Vergleich ihren Namen nicht verdient, da sie z.B. in Rumänien und Bulgarien unter 1 Euro pro Arbeitsstunde liegen. In Deutschland ist die Tarifhoheit verfassungsrechtlich garantiert, Mindestlöhne sind deshalb nur in Ausnahmefällen verantwortbar. Zur Zeit gibt es eine Debatte, ob die branchenbezogenen Mindestlöhne, die es schon gibt, ab 1. Mai 2011 auf das Zeitarbeitsgewerbe ausgedehnt werden sollen. Ich befürworte dies, akzeptiere als Europaabgeordneter allerdings die Gesetzgebungskompetenz des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Langen