Frage an Werner Langen von Christoph M. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Dr. Langen.
Ich bin Bundesbahnbeamter im Wechseldienst und kann im Jahr 2015 mein 40jähriges Dienstjubiläum feiern. Dann blicke ich auch auf 35 Jahre Einsatz im Wechseldienst (Früh-, Spät- und Nachtdienst, Sonn- und Feiertags) zurück. Nun habe ich von einer Regelung im EU-Recht gehört, dass bei diesen Voraussetzungen eine Versetzung in den Ruhestand ohne Abzüge bei der Pensionsleistung möglich sei. Können Sie mir hierzu weitere Informationen geben? Danke schön.
Mit freundlichem Gruß
Christoph Manthey
Sehr geehrter Herr Manthey,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. November.
Die Festsetzung der Pensionsansprüche von Bahnbeamten ist eine rein nationale Angelegenheit, die für Deutschland im Beamtenversorgungsgesetz geregelt ist. Die EU hat auf diesem Gebiet keine Kompetenz und ist nicht zuständig. Rechtsverbindliche Auskünfte zu ungekürzten Pensionsberechtigungen kann Ihnen nur das Bundesinnenministerium erteilen. Das BMI verfügt über einen speziellen Bürgerservice, über den Sie Rechtseinkünfte einholen können ( https://www.bmi.bund.de/cln_156/sid_515896AB7143D0F6BE1096AB3F27A6D6/DE/Service/BuergerService/buergerservice_kontakt_node.html ). Darüberhinaus gibt es seit Kurzem die einheitliche Behördenrufnummer 115 (derzeit noch als Pilotprojekt in ausgewählten Bundesländern), über die Sie Informationen einholen und Fragen stellen können.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Langen