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Frage von Erik W. •

Frage an Werner Langen von Erik W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Langen,

ich habe gerade die Stichworte "Holdingbesteuerung Schweiz" in meinen Internetbrowser eingegeben und stellte hierbei fest, dass die EU seit Jahren in diesem Punkt von der Schweiz ein faires Vorgehen einfordert, die Schweiz dies aber immer verwehrt hat.

Steuerhinterziehung und Steuerflucht über Schweizer Holdinggesellschaften schädigen Deutschland wohl mehr als dies das Schweizer Bankgeheimnis tut - und dort spricht man von Schäden von 35 Milliarden Euro jährlich allein für Deutschland.

Ich hätte nun folgende Fragen zur Thematik: Wie lange wird sich die EU denn nun noch von der Schweiz in diesem Problem an der Nase herumführen lassen?

Dass sich die Schweiz von guten Argumenten -sprich Druckmitteln- auch im Steuerbereich "überzeugen" lassen kann, ist spätestens seit der "Einigung" der Schweiz mit der US-Finanzbehörde IRS bekannt ( http://www.nzz.ch/hintergrund/dossiers/schwierigkeiten_der_ubs_in_den_usa/aktuelle_berichte/die_usa_erhalten_ubs-kontendaten_1.6738843.html ) . Die Einsicht der Schweiz geht dank der Überzeugungsarbeit der US-Amerikaner sogar so weit, dass rückwirkend Steuerhinterziehung kriminalisiert wird, die bisher in der Schweiz ja staatlich gefördert wurde.

Da stellt sich für mich aber die Frage, ob die EU nun eine derart gewichtlose Organisation ist, dass die Schweiz sich zwar in den sog. Dialog mit der EU drängen lässt, aber auch nach Jahren keine substantiellen Ergebnisse vorgewiesen werden können (http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=16933).

Mit freundlichen Grüßen Erik Wille

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Sehr geehrter Herr Wille,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es gibt sehr wohl bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, wie etwa das Zinsbesteuerungsabkommen von 2004. Den genauen Text finden Sie unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:385:0030:0042:DE:PDF .

Damit soll ein Umgehen der Zinsbesteuerungsrichtlinie vermieden werden. Es ist vorgesehen, dass die Schweizer Banken einen Steuerrückbehalt auf Zinserträge aus Anlagen von EU-Bürgern in der Schweiz einbehalten, der bis 2011 schrittweise auf 35% erhöht wird (zu Beginn: 15%; seit 1. Juli 2008: 20%; ab 1. Juli 2011: 35%).
Ein Teil des Ertrags dieses Steuerrückbehalts geht an den Wohnsitzstaaten der Anleger zurück, ein Teil behält die Schweiz als Entschädigung für ihren Aufwand.
2007 hat die Schweiz beispielsweise 489.9 Millionen Franken an EU-Staaten überwiesen (am meisten nach Deutschland: 130,5 Mio, sowie Italien: 125 Mio CHF). Die Schweiz behielt als Aufwandsentschädigung 163,3 Mio Franken, wovon 16,3 Mio an die Kantone gingen.
Die Behauptung, dass das Zinsbesteuerungsabkommen mit der Schweiz 2013 auslaufe, ist falsch.
Schließlich haben einzelne Schweizer Politiker die Meinung geäußert, das Zinsbesteuerungsabkommen sei hinfällig geworden und müsse deshalb beendet werden, nachdem der schweizerische Bundesrat angekündigt hat, beim Informationsaustausch bei Steuerdelikten Artikel 26 des OECD-Musterabkommens als Standard zu akzeptieren. Mit der Anwendung von OECD-Standards weitet die Schweiz zwar ihre Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Staaten bei der Bekämpfung von Steuerdelikten gegenüber früher aus, wie dies auch im Fall mit den US Behörden geschehen ist. Eine Alternative zum Steuerrückbehalt gemäß dem Zinsbesteuerungsabkommen ist dies jedoch nicht - die Alternative dazu wäre der automatische Informationsaustausch, wie ihn die EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Österreich und Luxemburg unter sich pflegen. Siehe hierzu auch: http://ec.europa.eu/delegations/switzerland/eu_switzerland/political_relations/saving_tax/index_de.htm

Die EU ist in diesen Fragen nicht untätig, vielmehr bedarf es einer schnelleren Koordination innerhalb der Ratsarbeitsgruppen und zwischen den EU-Regierungen, damit weitere Erfolge in der Bekämpfung von Steuer- und Kapitalflucht erzielt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Langen