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Frage von Andreas T. •

Frage an Werner Langen von Andreas T. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Langen,

ich zitiere folgende Quelle: http://www.bild.de/BILD/politik/2010/05/27/verprasst-das-eu-parlament-das-geld/mitten-in-der-krise.html .

"Sie sparen, streichen, kürzen in der Krise – in allen EU-Ländern kreist nach der Beinahe-Pleite Griechenlands der Rotstift. Nur das EU-Parlament lebt weiter auf großem Fuß.

Die Ausgaben steigen im kommenden Jahr auf 1,7 Milliarden Euro – 5,5 % mehr als in diesem Jahr, fast 65 % mehr als noch vor zehn Jahren. Und das Geld sitzt weiter sehr locker – vor allem, wenn es um die Abgeordneten selbst geht. Ab Juni kann jeder der derzeit 733 Parlamentarier 1500 Euro zusätzlich für die Beschäftigung von Mitarbeitern ausgeben. Bisher standen jedem Abgeordneten dafür 17 864 Euro im Monat zur Verfügung – in Zukunft also 19 364 Euro.

Begründung: Mehrarbeit der Abgeordneten seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages. Mehrkosten: Bis zu 13 Millionen Euro pro Jahr! Ab Januar soll es möglicherweise noch mal 1500 Euro zusätzlich im Monat geben – die Entscheidung darüber fällt im Oktober.

Schon seit Anfang dieses Jahres bekommen die Abgeordneten höhere Diäten. Sie stiegen wie die Beamtengehälter um 1,85 % auf jetzt 7807 Euro im Monat. Dazu kommen 4200 Euro steuerfreie Kostenpauschale im Monat sowie 298 Euro Sitzungsgeld pro Tag. Weil das noch nicht reicht, sollen Abgeordnete mit Sonderfunktionen (z.B. Delegationschefs) künftig Spesentöpfe bekommen.

Die so genannten „Amtszulagen“ sollen die Steuerzahler weitere 400 000 Euro im Jahr kosten. Der österreichische EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser: „Es ist beschämend, dass Politiker, die die Krise mit verursacht haben, jetzt nicht bei sich selbst den Gürtel enger schnallen.“ Stattdessen rollt die Kostenlawine weiter: Demnächst sollen noch 18 zusätzliche Abgeordnete nachträglich ins Parlament einrücken, weil der Lissabon-Vertrag das so vorsieht. Zusätzliche Kosten: 9,4 Millionen Euro pro Jahr."

Wieso werden in Zeiten der Krise solche Erhöhungen nicht zurückgenommen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tümmler,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.05.2010.

Ich persönlich habe wie weitere 32 andere MdEPs das alte (nationale) Diätensystem gewählt. Deshalb haben wir keine Diätenerhöhung erhalten, sondern sind auch künftig an die Diätenregelung des Bundestages gebunden. Dies trifft allerdings weder auf Frau Koch-Mehrin (FDP) noch für Herrn Alvaro (FDP) zu. Die beiden Kollegen haben eine Diätenerhöhung von 1,85% bekommen.

Auf Ihre Frage nach der Erhöhung der Sekretariatszulage möchte ich Ihnen beigefügte Stellungnahme übermitteln:
Das EP hat am 19. Mai 2010 im Nachtragshaushalt des Parlaments für 2010 (Bericht Manka) mit 509:111:31 Stimmen eine Erhöhung der monatlichen Sekretariatszulage um 1500 Euro auf künftig 19.364 Euro beschlossen. Es lag im Plenum ein Änderungsantrag (einer niederländischen Grünen Abgeordneten) vor, der sich gegen eine Aufstockung bei der Zulage für parlamentarische Assistenz aussprach, dieser wurde abgelehnt.
Das Präsidium des EP fällte einen gleichlautenden Beschluss am 17. Mai 2010. Auch der EU-Ministerrat stimmte dem Beschluss bereits zu. Für den Haushalt 2011 forderten die Abgeordneten in einer Entschließung eine Aufstockung der Sekretariatszulage um weitere 1500 Euro.
Von der Sekretariatszulage müssen die Abgeordneten auch die Sozialausgaben, sowie Auslandszulagen für in Deutschland eingestellte Mitarbeiter (was die Regel ist), Familienzulage und Reisekosten der Mitarbeiter zu den Sitzungen, z.B. nach Straßburg bestreiten. Hinzu kommt, dass durch das neue Assistentenstatut (mit seinen detaillierten Regelungen) der finanzielle Spielraum erheblich verringert wurde.

Die Erhöhung der Sekretariatszulage ist aufgrund der zusätzlichen Gesetzgebungsverantwortung, die der Reformvertrag von Lissabon für die Abgeordneten schafft, angebracht und verhältnismäßig. Die Mitbestimmungsrechte des Europäischen Parlaments sind durch den Vertrag von Lissabon deutlich ausgeweitet worden, unter anderem in den Bereichen Justiz und Inneres sowie der Agrar- und Fischereipolitik. Auch in den anderen Bereichen, die bereits zu einem großen Teil der Mitentscheidung unterliegen, wurden die Kompetenzen des Europäischen Parlaments ausgeweitet. Dieser Anstieg der legislativen Kompetenzen führt logischerweise einen gesteigerten Arbeitsaufwand des EP mit sich - damit erhöht sich auch der Personalbedarf der Abgeordneten zur Bewältigung der Gesetzgebungstätigkeit und der angemessenen Vertretung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis. Die Erhöhung der Sekretariatszulage soll nicht der Gehaltsaufstockung der schon vorhandenen Mitarbeiter dienen, sondern den Abgeordneten ermöglichen, zusätzliche Mitarbeiterkapazitäten zu schaffen.

Diese Kompetenzausweitung des Europäischen Parlaments ist auch in der Wahrnehmung der Bürger angekommen. Eine kürzlich erstellte Umfrage (EP Parlemètre) bestätigt, dass die Wahrnehmung des EP bei den Bürgern steigt. So wünschen sich 55% der Europäer, dass das EP eine wichtigere Rolle spielen soll.

Es ist auch zu betonen, dass die Abgeordneten nicht verpflichtet sind, die Sekretariatszulage auszuschöpfen, da die Summe eine Obergrenze darstellt und nur erstattet wird, was für Personal auch faktisch ausgegeben wird. Die Personalverträge unterliegen zudem einer strengen Kontrolle: so werden die Assistentengehälter für Mitarbeiter in Brüssel und Straßburg direkt vom Parlament bezahlt. Lokale Assistentenverträge müssen über vom Parlament zugelassene Treuhänder abgewickelt werden.

Vergleich mit dem Bundestag

Zum Vergleich: Im Bundestag stehen einem Abgeordneten für Mitarbeiter monatlich 14.712 Euro (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung . Die Sozialabgaben nach deutschem Recht werden zusätzlich vom Bundestag abgeführt, je nach Einzelfall zwischen 25 und 30 Prozent. Damit steigt die tatsächliche Höhe pro Bundestags-Abgeordnetenbüro auf mindestens 20.000 €.

Der Bundestag hat zudem keine zwei Arbeitsorte, und die Mitarbeiter müssen nicht regelmäßig auf Dienstreise gehen. Die monatlichen Reisen der Mitarbeiter zwischen Straßburg und Brüssel, sowie Unterkunft in Straßburg müssen ebenfalls aus dem Topf der Sekretariatszulage erstattet werden.
Zudem ist der durchschnittliche Wahlkreis der Europaabgeordneten ca. 6 x so groß wie der eines Bundestagsabgeordneten, so dass verstärkter Personalbedarf in Hinblick auf Bürgeranfragen besteht. Die Informationsflut im Europäischen Parlament ist erhelbich größer als im Bundestag
Im Gegensatz zum Bundestag gibt es im Europäischen Parlament auch keinen gut ausgebauten Wissenschaftlichen Dienst. Hintergrundrecherchen, die für legislative Arbeit unerlässlich sind, müssen daher von Mitarbeitern der Abgeordneten durchgeführt werden. Auch werden die Abgeordneten des Parlaments nicht, wie im Bundestag üblich, von den Ministerien mit Informationen versorgt. Den Mitarbeitern im EP kommt damit eine weitaus höhere Bedeutung zu, da sie unerläßlich sind, um die inhaltliche Arbeit der Abgeordneten vorzubereiten und zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich
Ihr
Werner Langen