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Frage von Anja V. •

Frage an Werner Kuhn von Anja V. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Europaabgeordneter Kuhn!

Sie sind Europaabgeordneter meines Bundeslandes, daher will ich Ihnen Fragen zum EU-Haftbefehl stellen:

1. Ist es richtig, dass ich beim EU-Haftbefehl für Delikte bestraft werden kann, die hier in Deutschland garnicht strafbar sind, aber in einem anderen EU-Land, wie etwa Schweden oder Portugal? Und das, obwohl evtl. das Delikt in Deutschland begangen wurde? Es kann also sein, dass ich in so einem Fall an so ein Land ausgeliefert werden müsste?
2. Wenn das obige (auch nur in etwa) richtig ist, wie kann ich dann wissen, wie ich mich korrekt verhalten muss, damit ich nicht im Gefängnis lande oder anderweitig belangt werden kann?
3. Wenn Frage 1 - auch nur teilweise - richtig ist, höhlt dies dann nicht meine Freiheitsrechte aus? Wie ist eine solche Regelung in Bezug zu Freiheitswerten - wie diese auch in unserem ehrwerten GG verankert sind - vereinbar?
4. Wie stehen Sie persönlich dazu? Wie Ihre Partei die CDU?

Es wäre sehr nett, wenn Sie mir die Fragen beantworten können.

Zu meiner Person.
Ich heiße Anja Volkerts und bin 19 Jahre alt und werde bei den Landtagswahlen MV im November 2011 erstmals wählen dürfen. Ich bin einigermaßen politisch interessiert, aber derzeit noch orientierungslos, was für mich die richtige politische Richtung ist.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Volkerts

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