Über Werner Bracht

Berufliche Qualifikation
Informatiker, Kaufmann, Geschäftsführer
Geburtsjahr
1949

Werner Bracht schreibt über sich selbst:

Portrait von Werner Bracht

Kurz-Vita Werner Bracht
• 1949 in Treysa (Schwalmstadt) geboren
• seit 1962 wohnhaft in Baunatal-Großenritte
• verheiratet, zwei erwachsene Kinder
• Geschäftsführer der Softwarefirma Bracht GmbH
• in den 1980er-Jahren Vorsitzender des FDP-Stadtverbandes Baunatal und Stadtverordneter der Stadt Baunatal

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Kandidaturen und Mandate

Kandidat Bundestag Wahl 2013

Angetreten für: Einzelbewerbung
Wahlkreis: Waldeck
Wahlkreis
Waldeck
Wahlkreisergebnis
0,40 %

Politische Ziele

PRESSEMITTEILUNG

Werner Bracht will parteilos in den Bundestag einziehen
Baunataler setzt sich für Volksentscheide und weniger Parteienmacht ein

Werner Bracht hat ein ehrgeiziges Ziel: Als unabhängiger Kandidat im Wahlkreis 167 (Waldeck) will er in den Bundestag einziehen. Der Baunataler versucht somit das zu schaffen, was in den vergangenen 64 Jahren niemandem gelungen ist: ohne Partei ein Mandat zu erhalten.

"Dass immer weniger Menschen wählen gehen, liegt aus meiner Sicht an einer Parteien- und nicht an der häufig genannten Politikverdrossenheit", sagt der 64-Jährige. "Abgeordnete entscheiden doch meistens nicht nach Gewissen oder Vernunft, sondern im Interesse der eigenen Fraktion. Die Interessen der Wähler werden nicht berücksichtigt." Es ist gerade ein Jahr her, dass sich bei einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Stern 77 Prozent der Befragten für weniger Parteifolgsamkeit aussprachen: ein "Abgeordneter sollte generell nur seinem Gewissen folgen und von der Linie seiner Partei abweichen dürfen", heißt es im Artikel.

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", heißt es in der Verfassung
Werner Bracht sieht seine Kandidatur als eine Abstimmung von den 200.000 Wählerinnen und Wählern seines Wahlkreises über die beiden für ihn zentralen Fragen wie "Sollen Parteien weiterhin alles allein bestimmen, oder sollen bei wichtigen Entscheidungen Volksabstimmungen stattfinden?" und "Sollen die Wähler über eine neue Verfassung entscheiden, in der die demokratischen Rechte der Bevölkerung konsequenter geregelt sind und eine wirkliche Gewaltenteilung vollzogen wird?". Dabei hat er das Grundgesetz im Blick. In Artikel 20 steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (…) ausgeübt." Und Artikel 146 sieht vor: "Dieses Grundgesetz (…) verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. In Artikel 21 ist zu finden: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (…)."

Waldecker Demokratie steht für Mehrheitswahlrecht und direkte Demokratie
"Im Grundgesetz steht nicht, dass Parteien und deren Spitzenfunktionäre alles allein bestimmen", betont Werner Bracht. "Alle vier Jahre machen wir zwei Kreuze und geben damit alle Staatsgewalt an die Parteien ab." Für ihn ist das ein Zustand, der nicht länger haltbar ist. Seinen Entwurf für mehr Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zwischen zwei Wahlen hat er "Waldecker Demokratie" genannt – nach dem Wahlkreis, in dem er am 22. September antreten wird. Die wesentlichen Zutaten dafür sind Mehrheitswahlrecht und direkte Demokratie. Das bedeutet: Nur noch Abgeordnete ziehen in das Parlament ein, die in ihrem Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen erzielt haben. Das hat zur Folge, dass es nur noch halb so viele Mandatsträger geben wird wie derzeit. Listenwahlen soll es künftig nicht mehr geben. Direktkandidaten, die einer Partei angehören, müssen dann – wie derzeit parteilose Kandidaten – mit 200 Unterschriften von Wahlberechtigten aus ihrem Wahlkreis den Wahlvorschlag beim Wahlleiter einreichen. Zur Waldecker Demokratie gehört ebenfalls die Direktwahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.

87 Prozent fordern Volksentscheide auf Bundesebene
Seine Idee sieht ebenfalls vor, dass bei wichtigen Sachentscheidungen unmittelbar die Wählerinnen und Wähler befragt werden. Bei Projekten wie beispielsweise Energiewende oder Mindestlohn wären Wähler dann direkt beteiligt. "Unsere Verfassung macht das alles möglich, wir haben aber noch nie eine Volksabstimmung auf Bundesebene gehabt", bedauert Werner Bracht. Der Wunsch danach ist aber in der Bevölkerung vorhanden: 87 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sprachen sich bei einer Emnid-Umfrage im Auftrage der BILD am SONNTAG im März dieses Jahres für bundesweite Volksentscheide aus.

Schluss mit der Allmacht der Parteien
Es ist 64 Jahre her, dass drei parteilose Kandidaten in den Bundestag einzogen. "Es wird Zeit, die Allmacht der Parteien zu verringern, mehr Demokratie zu ermöglichen und die Menschen dabei direkt miteinzubeziehen", fordert Werner Bracht, der für sein Vorhaben die Erststimme der Wählerinnen und Wähler benötigt.