Frage an Waltraud Wolff von Ralf-G. F. bezüglich Familie
Guten Tag Frau Wolff,
Ich habe Ihre Kollegin Frau Zypries angeschrieben, weil mir eine Äußerung nicht zusagt. Gern würde ich auch Ihre Meinung hören, insbesondere, weil meine Tochter in ihrem Wahlkreis als Unterhaltsgeisel festgehalten wird.
Ich schrieb Frau Zypries:
Sie streiten - auf den konkreten Fall Görgülü angesprochen - vehement ab, Deutschland sei kein Rechtsstaat?
Sie verweisen auf Einzelfälle? Auf Sachsen-Anhalt, dem Bundesland, wo besonders häufig Kinder von ihren Müttern grausam getötet werden? (unvollständige Fallsammlung auf www.papa-ralf.de/27294.html)
Wie kommt es dann, dass laut ihrer eigenen Untersuchung spätestens zwei Jahre nach Trennung/Scheidung der Eltern jedes zweite Kind keinen Kontakt mehr zu seinem Vater hat? (Prof. Proksch)
Fragt ein Vater, der sich seit 8 Jahren mit einer "Mutter" um nichts weiter als um Besuche seiner inzwischen 10-jährigen Tochter streiten muss.
Wegen Faulheit und Ignoranz der Justiz diese vor 5 1/2 Jahren zuletzt bei sich und seinem Sohn zu Besuch hatte, seit 2 Jahren, 31 Wochen und 5 Tagen sie weder gesehen, noch gesprochen hat.
Oder ist das auch nur eine Eigenheit Sachsen-Anhalts?
Bedeutet Rechtsstaatlichkeit, wenn die Tochter vielleicht mit Volljährigkeit den Vater besuchen darf?
Papa-Ralf
Sehr geehrter Herr Fuchs,
für Ihre Mail zum Thema Familie vom 12. Oktober 2007 danke ich Ihnen.
Zunächst teile ich Ihnen mit, dass ich zu der Korrespondenz zwischen Ihnen und Frau Zypries keine Stellungnahme abgebe.
Zu Ihrem konkreten Fall kann ich sagen, dass ich es sehr bedauere, dass Sie keinen Kontakt zu Ihrer Tochter haben, da regelmäßigen Umgang zwischen beiden Elternteilen und dem Kind sehr wichtig ist, auch im Hinblick auf die soziale Entwicklung des Kindes.
Alle zu treffenden Entscheidungen sollten grundsätzlich auf die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes ausgerichtet sein. Das BGB regelt z. B., dass beide Eltern verpflichtet sind, dem Kind und dem jeweils anderen Elternteil den ungestörten Kontakt zueinander zu ermöglichen bzw. die Erziehung des Kindes nicht zu verhindern. Verhindert jedoch ein Elternteil, so wie wohl auch in Ihrem persönlichen Fall, dies, dann gefährdet er/sie in der Regel das Wohl des Kindes und missbraucht sein elterliches Sorgerecht.
Ein Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen der Elterneteile muss gefunden werden. Diese familiären Kontakte zu fördern, liegt auch in der Verantwortung der Legislative. Auf die Entscheidungen der zuständigen Landesgerichte kann, will und darf ich keinen Einfluss nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Waltraud Wolff