Frage an Waltraud Wolff von Heike V. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Wolff,
meine Frage ist kurz und knapp: Wie ist der Stand zum BFH-Urteil XI R35/13 vom 29.07.2015? Es geht um die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt als Handlungsanweisung für die jeweiligen Finanzämter. Ich danke Ihnen im Voraus sowie im Nachhinein für die schnelle und überzeugende Klärung meines letzten Anliegens.
Mit freundlichem Gruß
Heike Vollmert
Sehr geehrte Frau Vollmert,
heute habe ich aus dem Bundesministerium der Finanzen den Stand zum BFH-Urteil XI R35/13 vom 29.07.2015 bekommen: Da der BFH in seinem Urteil eine unmittelbare Berufbarkeit für die von privaten Arbeitsvermittlern aufgrund eines Vermittlungsgutscheins nach § 421 g SGB III erbrachten Leistungen auf Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe g MwStSystRL zulässt, ist ein die Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt Teil II begleitendes BMF-Schreiben erforderlich. Dieses muss mit den nach unserer Finanzverfassung für die Verwaltung und Durchführung des Umsatzsteuergesetzes zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt werden. Die Abstimmungen laufen, das Bundesministerium der Finanzen kann keine Auskunft darüber geben, wann diese abgeschlossen sein werden.
Hingewiesen hat es aber darauf, dass aufgrund der Einführung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15b UStG für Arbeitsmarktdienstleistungen zum 1. Januar 2015 das Urteil keine Auswirkungen auf die umsatzsteuerliche Behandlung der aktuell von Arbeitsvermittlern erbrachten Leistungen hat.
Freundliche Grüße
Waltraud Wolff