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Waltraud Wolff
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Frage von Brigitta L. •

Frage an Waltraud Wolff von Brigitta L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Wolff,
bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
Aus dem Bulletin des FLI ( http://www.aufstallpflicht.de/lb_influenza_070917.pdf ) geht hervor:
Die Viren müssen in mindestens einem der Betriebe, mindestens 39 Tage lang, völlig unbemerkt vorhanden gewesen sein. Die Möglichkeit, dass die Enten erst im Schlachthof oder auf dem Transport dorthin infiziert wurden, ist ausgeschlossen. Man kann also jetzt sagen (mit Hinweis auf das FLI), dass bewiesenermaßen H5N1 unentdeckt in mitteleuropäischen Geflügelbeständen - allerdings nur in Massentierhaltungen(!) - zirkuliert.
Warum wird die deutsche Bevölkerung nicht darüber informiert, daß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit H5N1-verseuchtes Geflügelfleisch in den Handel geraten ist?
Ist das Virus doch gar nicht so gefährlich?
Und wenn das so ist, warum verstößt das FLi dann mit seinen Empfehlungen (Stallpflicht, Keulungen von gesunden Tieren) eklatant gegen das Tierschutzgesetz?
Daß Handelsbeschränkungen das Risiko des Eintrags beim legalen Handel nicht verhindern, kann man hier nachlesen: http://www.n-tv.de/762489.html
Was sagen Sie dazu?
Ornithologen halten die Schlußfolgerungen, die das FLI aus seinen bisherigen Erkenntnissen zieht, für falsch. Warum haben nicht mal bei der Regierung angestellte Ornithologen eine Chance, die Einschätzungen des FLI zu beeinflussen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Brigitta Leibundgut

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Antwort ausstehend von Waltraud Wolff
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