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Waltraud Wolff
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Frage von Elisabeth P. •

Frage an Waltraud Wolff von Elisabeth P. bezüglich Verbraucherschutz

Betr.: Abstimmung Seuchenschutzverordnung:

Sehr geehrte Frau Wolff,

jeder Virologe kann bestätigen, dass Viren gerade in enger Stallhaltung durch die dadurch entstehenden schnellen Körperpassagen leicht zu höher pathogenen Formen mutieren (Gen-Drift), wie es z. B. auch in Niederlanden und Kanada geschah.

Herr Mettenleiter bestätigte mir mündlich am Rande einer Tagung , dass auch er davon ausgehe, H5N1 sei in einer südostasiatischen industriellen geschlossenen Tierhaltung entstanden. Der Impfstoff, den er entwickelt, braucht noch ca. 9(!) Jahre bis zur Marktreife - auch soll er gar nicht flächendeckend eingesetzt werden, sondern nur als "Ringimpfung" bei Ausbrüchen.

Die jüngsten Vorfälle zeigen klar, dass eine Stallpflicht vor H5N1 nicht schützt!

In Großbritannien, Tschechien, Frankreich und Deutschland selbst waren fast ausnahmslos große, geschlossene Stallanlagen betroffen. Der jüngste Fall deutet auf weitere unentdeckte Fälle hin, da die Tiere ja nicht starben und in
diesen Systemen ohnehin vor sich hin leiden (z. B. Augenentzündungen bei "Flugenten" durch fehlendes Badewasser).

Sogar die FAO wies am 3.09.07 aufgrund ihrer umfangreichen Monitoring-Programme darauf hin, dass Wildvögel kaum, große Zuchtanlagen aber in großem Ausmaß von H5N1 betroffen sind (Baseler Zeitung). Eine Stallpflicht wäre daher sinnlos, ja kontraproduktiv. Selbst eine Impfung ist gegen Wildvögel nicht erforderlich - aber eine Verbesserung/Kontrolle der großen Zucht- und Mastbetriebe!

Die angedachte Seuchenschutzverordnung wird die Stallpflicht noch verschärfen - die nur Alibi-Funktion erfüllt, vor Ausbrüchen in Stallsystemen - wie geschehen - nicht schützt und die Freilandhaltungen in den Ruin treibt!

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie sich dafür einsetzen werden, dass Freilandhaltungen weiterhin wirtschaftlich möglich bleiben und endlich die wirklichen Ursachen angegangen werden! Vielen Dank!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Petras,

in seiner Risikobewertung vom 6. Juli 2007 beschreibt das Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) die Ausbreitung des Vogelgrippevirus H5N1 wie folgt:

Die erneuten Nachweise in mehreren Bundesländern von HPAIV H5N1 Asia bei Wildvögeln in Deutschland zeigen, dass das Virus in der einheimischen Wildvogelpopulation präsent ist. Da es nunmehr Anzeichen für eine weite geographische Verbreitung gibt (4 verschiedene Nachweisregionen in vier Bundesländern innerhalb der beiden Wochen, dazu Nachweise in der Tschechischen Republik und Frankreich), wird das Risiko des Eintrags von HPAIV H5N1 über Wildvögel in Hausgeflügelbestände als hoch eingeschätzt. Zu berücksichtigen ist auch, dass bei Wildvögeln im Rahmen des Monitorings in den vergangenen Jahren regelmäßig geringpathogene aviäre Influenzaviren nachgewiesen wurden. Darunter befanden sich Viren der Subtypen H5 und H7, die beim Eintrag in Hausgeflügelbestände zu HPAIV mutieren können. Derartige Viren führten im Mai 2007 zu Infektionen mit klinischen Erscheinungen in Geflügelbeständen im Vereinigten Königreich. Das Risiko des Eintrags über den illegalen Handel aus Ausbruchsländern bleibt der Höhe nach nicht bestimmbar und wird deshalb (im Sinne des Vorsorgeprinzips) weiterhin mit hoch bewertet. Auf Grund bestehender Handelsbeschränkungen ist das Risiko über den legalen Handel vernachlässigbar. Die Gefahr einer Einschleppung über den Personen- und Fahrzeugverkehr erscheint auf Grund der gegenwärtigen Verbreitungslage in Europa gering.

Ein Abgehen von den geltenden Rechtsvorschriften im Sinne der Abkehr von konsequenter Stallhaltung in Risikogebieten (§ 1 Abs. 2 Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 09.05.2006) wird vom FLI nicht empfohlen.

Ich weiß, dass Sie diese Empfehlung ablehnen. Als stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung behaupten Sie ja, dass das FLI lediglich die großen Geflügelbetriebe auf Kosten der kleinen sanieren wolle. Dazu möchte ich mich einfach auf die - ja auch von Ihnen zitierte --Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) beziehen: ( http://www.fao.org/avianflu/en/issue.html )

For FAO, individual family concerns and commercial production systems are *equally legitimate* forms of livestock production. Which is the most relevant depends on a complex mix of environmental, economic, cultural and consumption factors: one system is most appropriate in certain circumstances, the other in different circumstances. Backyard and commercial production systems must co-exist, on condition that both respect the tightest biosecurity practices and procedures. Apportioning the blame to one or the other fails to recognise the role that both play or the complexity of the poultry industry and the pitfalls and benefits of different production environments from a veterinary, social and economic perspective.

Eben dort heißt es auch:

In advising its member governments on how to combat avian flu at source in animals, FAO stresses the primary and fundamental importance of a strong national veterinary service articulated at local level to improve capacity at farm and market level in order to:

There are proven practices for this, such as isolating poultry, good farm hygiene, use of effective vaccines, close monitoring, and quick culling when necessary. These practices work, and there are success stories in many countries.

Die in der EU festgelegten und in Deutschland umgesetzten Maßnahmen entsprechen den internationalen Standards. Der Empfehlung des FLIs kann ich mich also nur anschließen, auch die letzten aufgetretenen Fälle bestätigen aus meiner Sicht die bisherige Politik.

Sie behaupten in ihrem Schreiben zwar, Wildvögel seien von H5N1 nicht betroffen. Dies ist allerdings nicht korrekt: Nachdem in der 2. Hälfte des letzten Jahres in Deutschland nur bei einem Wildvogel hoch-pathogene aviäre Influenza (HPAI) Subtyp H5N1 festgestellt wurde (Feststellung am 03.08.2006), trat nun erneut HPAI H5N1 bei Wildvögeln auf. Zwischen dem 24.06.2007 und dem 11.09.2007 wurde bei 327 Wildvögeln (Schwäne, Gänse, Schwarzhalstaucher, Haubentaucher) das Vorliegen von HPAI H5N1 durch das FLI bestätigt.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch auf eines hinweisen: Aufstallung bedeutet nicht automatisch, dass das Geflügel in geschlossenen Gebäuden oder gar Käfigen gehalten werden muss. Ebenso ist es möglich, Geflügel unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung mit einer gesicherten Seitenbegrenzung zu halten. Ausnahmen von der Aufstallung sind ebenfalls möglich.

Losgelöst von der Diskussion um die Vogelgrippe ist die Sicherstellung artgerechter Haltungsformen eine beständige Aufgabe. Eine standortangepasste Erzeugung, die den Anforderungen der Umwelt, des Tierschutzes und der Nahrungsmittelsicherheit Rechnung trägt, bleibt unser Ziel. Hier setze ich insbesondere auf den Aktionsplan der Europäischen Kommission, mit dem wir gleiche Standards in der Europäischen Union erreichen werden.

Mit freundlichen Grüße

Waltraud Wolf