Frage an Waltraud Wolff von Rüdiger G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie funktioniert die Gewaltenteilung in einer demokratischen Ordnung, wenn sowohl im Bund als auch den Länder Abgeordnete zu finden sind, die gleichzeitig ein Ministeramt wahrnehmen ?
Lieber Rüdiger Groß,
vielen Dank für die interessante Frage, die sehr gut für ein Grundsemeinar Politikwissenschaften geeignet wäre. Man spricht in einer Parlamentarischen Demokratie (so wie bei uns) von einer Gewaltenverschränkung. Eine reine Gewaltenteilung ist ja schon von daher nicht möglich, da die Regierungen von den Parlamenten gewählt werden. Verschränkungen gibt es noch einige: Die Richterwahlen durch das Parlament z. B. oder aber auch den Bundesrat. Der ist Teil der gesetzgebenden Gewalt, in ihm sitzen aber die Landesregierungen, also die Exekutive.
Gewaltenteilung findet man zwar auch nicht in Reinform aber doch deutlich ausgeprägter in Präsidentiellen Systemen wie z. B. die USA. Dort wird der Präsident direkt gewählt, muss dann aber evtl. mit einer Mehrheit der anderen Partei in den Parlamenten regieren. Und selbst dort gibt es Gewaltenverschränkung, die Wahl und Absetzung von Richtern durch die Regierung ging ja gerade wieder durch die Medien.
Welches nun besser ist, kann man nicht sagen. In Deutschland ist das Parlamentarische System eine Reaktion auf das Versagen des Präsidentiellen Systems in der Weimarer Republik.
Die Trennung von Amt und Mandat taucht immer wieder in den Grundsatzdebatten verschiedener Parteien in Deutschland auf und wird von ihnen unterschiedlich gehandhabt.
Mit freundlichen Grüßen
Waltraud Wolff