Frage an Waltraud Wolff von Christian U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich wollte Sie fragen wie Sie vorhaben zur Vorratsdatenspeicherung zu stimmen und was Sie davon halten.
Es geht ja hier nicht nur um die reine Vorratsdatenspeicherung sondern in Guerilla Taktik werden wieder völlig Artfremde Paragraphen mit untergebracht. Der Datenhehlerei Paragraph z.b. wie der Fall Landesverrat bei Netzpolitik.org in den letzten Wochen gezeigt hat eine fatale Falle für Leute die sich für unsere Demokratie stark machen.
Weiterhin ist im Gesetzesentwurf kein Richtervorbehalt für Bewegungsdaten enthalten. Damit ist die Aufzeichnung von Bewegungsprofilen mit unbeschränktem Zugriff darauf möglich.
Auch fehlt mir jeglicher Anhaltspunkt für die Notwendigkeit des Gesetzes. Wenn man den Studien z.b. der des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages glaubt, ist das ganze Gesetz unnötig. Auch konnten im Verfahren des EuGH keine Stichhaltigen Beweise geliefert werden das eine Vorratsdatenspeicherung einen Nutzen hat. Auch in den Benachbarten Ländern in denne es die Vorratsdatenspeicherung seit Jahren gibt zeigt sie in Statistiken keinerlei Auswirkungen.
Sehr geehrter Herr Ulrich,
ich kenne die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung. Sie war auch Gegenstand einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 21. September, in der Sachverständige aus der Praxis durchaus plausibel den Nutzen einer Speicherung von Verkehrsdaten dargestellt haben. Mehr Informationen zur Anhörung sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie unter: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/09_21_verkehrsdatenspeicherung/383112 .
Gleichwohl sehe ich auch die Notwendigkeit, dass wir die Wirkungen des Gesetzes beobachtet werden. Ich fände es sinnvoll, eine verpflichtende Evaluation ins Gesetz zu schreiben. Ich würde mich freuen, wenn hier die Union mitmachen würde.
Zu den beiden von Ihnen konkret angesprochenen Punkten kann ich Ihnen folgendes sagen: Der Richtervorbehalt ist im Gesetzentwurf für Bewegungsdaten enthalten, Journalisten sind - in der Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit - bei der Datenhehlerei explizit ausgenommen.
Freundliche Grüße
Waltraud Wolff