Frage an Waltraud Wolff von Lutz K.
Guten Tag, Frau Wolf,
derzeit spielt das Thema "Fracking" in der öffentlichen Diskussion berechtigt eine große Rolle und wird von einer Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt.
Die G7 haben formuliert, dass die De-Carbonisierung der Energiewirtschaft ein wichtiges Ziel ist. Die unbestreitbaren Umweltschäden und unkalkulierbaren Risiken des Fracking können in Nordamerika besichtigt werden.
Wir haben die Erde nur von unseren Enkeln geliehen!
Deshalb möchte ich von Ihnen wissen, wie Sie persönlich zu dem Thema stehen und wie Sie bei der Abstimmung im Dt. Bundestag stimmen werden.
Mit freundlichen Grüßen.
Lutz Kleinsorge
Sehr geehrter Herr Kleinsorge,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Fracking. Ich stimme mit Ihnen überein: Fracking ist mit Risiken verbunden, es ist für unsere Energieversorgung nicht notwendig. Deswegen bin auch ich gegen die Anwendung dieser Technologie in Deutschland.
Gerade deswegen schätze ich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Fracking positiv ein. Warum? Weil Fracking im Moment grundsätzlich erlaubt ist und auch schon durchgeführt wird. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. Sigmar Gabriel und Barbara Hendricks wollen Fracking deutlich einschränken. Deswegen ist es gut, dass dieser Antrag eingebracht wird.
Oberstes Ziel muss es dabei sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.
Wir haben die Abstimmung im Bundestag über die Gesetzentwürfe verschoben. Wir wollen bei zwei wichtigen Fragen noch Änderungen:
· Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.
· Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden.
In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen. Wir werden hier darauf dringen, den Gesetzentwurf zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Waltraud Wolff