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Waltraud Wolff
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Frage von Michael Z. •

Frage an Waltraud Wolff von Michael Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Wolf,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Die Gemeinde ist in der Tat die letzte Instanz, die eine solche Bestätigung zuläßt neben dem Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis nach StaG (vormals RuStaG, der aber mit allen gegebenen rechtlichen und nicht rechtlichen Mitteln durch die Organe der BRD ver- und behindert wird). Die Tatsache aber, das mit den "normalen" Dokumenten der BRD eine rechtlich eindeutige Feststellung der Staatsbürgerschaft nicht gegeben ist eröffnet ein breites Feld an Fragen.

Wie bewerten Sie die Tatsache, das mit dem Personalausweis oder dem Reisepaß keine rechtsgültige Festellung der Staatsbürgerschaft möglich ist und welchen Charakter tragen diese Dokumente dann, Ihrer Meinung nach?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zieger,

an mich ist bisher kein Fall herangetragen worden, bei dem die Tatsache, dass mit dem Personalausweis oder dem Reisepass keine rechtsgültige Feststellung der Staatsbürgerschaft möglich ist, in der Praxis zu irgendwelchen Problemen geführt hat. Als Identitätsnachweis bzw. als Reisedokument funktionieren diese Dokumente.

Wollen Sie darüber lediglich eine theoretische Diskussion führen? Dann bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich diese nicht weiterführen will. Oder hatten sie selbst Probleme mit der Feststellung Ihrer Staatsbürgerschaft? Wenn ja, dann können Sie mir konkrete Details gerne auch vertraulicher über waltraud.wolff@bundestag.de schicken. Ich schaue ich mir das dann gerne genauer an.

Freundliche Grüße
Waltraud Wolff