Frage an Waltraud Wolff von Michael Z. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Wolff,
Dass die verfassungsgebende Gewalt beim deutschen Volke liegt, bedeutet nach den (einfachen) Regeln der (juristischen) Logik, dass sie bei niemand anderem liegen kann.
Das deutsche Volk übt seine verfassungsgebende Gewalt, selbst, unmittelbar und "in freier Entscheidung", d.h. in einem nach rechtsstaatlichen Regeln organisierten Verfassungsreferendum aus.
Dies vorausgeschickt ist es einigermaßen befremdlich, wenn man in der derzeit gültigen Präambel die Formulierung findet:
"... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. ..."
Kann solch eine Formulierung verfassungsgemäß sein?
Oder habe ich - Deutschland - es nur nicht mitbekommen, dass das deutsche Volk bereits über eine Verfassung abgestimmt hat?
Sehr geehrter Herr Zieger,
das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist aus meiner Sicht auch ohne direkte Volksabstimmung unsere legitime Verfassung. Und: Ich halte das Grundgesetz für eine gute Grundlage unseres Zusammenlebens in Deutschland. Viele Umfragen ( http://de.statista.com/statistik/suche/q/grundgesetz/kategorie/8/ ) belegen, dass die meisten Menschen in Deutschland dies ebenso sehen: Sie sind zufrieden mit dem Grundgesetz und glauben, dass es sich bewährt hat.
Freundliche Grüße
Waltraud Wolff