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Walter Zuber
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Frage von Georg K. •

Frage an Walter Zuber von Georg K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Zuber,
mich würde sehr interessieren, wie Sie die Einschränkungen der Bürgerrechte sehen, die im Rahmen der "Terrorbekämpfung" von vielen Seiten gefordert werden. Beispielhaft möchte ich nur den Einsatz der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft und die sogenannte ZÜP Überprüfung von Sportpiloten nennen, die per Vorschrift gezwungen werden ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte aufzugeben oder ihren Flugschein zu verlieren.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die "Frontal 21" -Sendung des ZDF vom letzten Dienstag.
Ist es auch Ihre Meinung, daß man, anstatt vernünftige Verordnungen zu erlassen, lieber das Grundgesetz ändert?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kräussle,

Ich teile die von Ihnen geäußerten Bedenken, der Schutz von Bürgerrechten war und ist in meinem langen politischen Leben ein äußerst wichtiges Grundanliegen gewesen. Die notwendige Terrorismusbekämpfung darf nicht dazu führen, dass die Persönlichkeitsrechte x-beliebig zur Disposition gestellt werden. In meinen 14 Jahren als Innenminister unseres Landes gibt es viele Beispiele für meine grundsätzliche Haltung. Dies trifft auch auf den Einsatz der Bundeswehr im Innern zu. Über die bisherigen Einsatzmöglichkeiten im Katastrophenfall hinaus sehe ich keinerlei Notwendigkeit, die Bundeswehr im Inneren einzusetzen, wie es beispielsweise Bundesinnenminister Schäuble offensichtlich vorschwebt. Unsere Verfassung hat sich auch diesbezüglch bewährt und es gibt meines Erachtens nach keine Notwendigkeit, sie diesbezüglich zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Zuber, MdL