Frage an Walter Taubeneder von Marion W. bezüglich Gesundheit
Grüß Gott Herr Taubeneder,
Mit Erschrecken habe ich den Beschluss des Bundesrates Drucksache 820/12
gelesen. Das ganze Pamphlet ist im Bezug auf die E-Zigarette voller nicht belegbarer Aussagen, frei nach dem Motto: „Eine Lüge muß nur oft genug wiederholt werden. Dann wird sie geglaubt“.
Ich selbst dampfe jetzt seit 1/2 Jahr. Vorher habe ich 35 J. 40 Zigarillos täglich geraucht. Für mich und viele andere ist das Dampfen ein alternatives, nikotinhaltiges Genussmittel, KEIN Medikament. Ich will nichts "entwöhnen". Es ist wesentlich weniger schädlich und geschmacklich der Tabakzigarette deutlich überlegen.
Ein Defacto-Verbot durch die Verbannung in die Apotheke oder die Regulierung des Nikotingehalts, auch weil sich die vielen kleinen Firmen, die Zulassung als Arzneimittel nicht leisten können (das schaffen nur die Pharma- und Tabakriesen wie BAT, die in England für so eine Zulassung bis jetzt ca. 2 Millionen ausgegeben haben), würde für mich die Rückkehr zu Raucherhusten und dem Krebsrisiko der Tabakzigarette bedeuten.
Wieso will mir jemand die Freiheit bei der Wahl meiner Genussmittel nehmen?
Wer profitiert davon?
Wenn mir die Alternative E-Zigarette, mit der es mir wesentlich (auch ärztlich bestätigt) besser geht, genommen wird, werde ich wieder rauchen und unter den Folgen leiden müssen.
Bitte bilden Sie sich selbst eine Meinung, wenn Sie um eine politische Stellungnahme zu diesem Thema gebeten werden.
Kennen Sie schon den Text http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf ?
Er geht den von diesen "Experten" postulierten "Fakten" auf den Grund und ist mit seinen Quellenangaben ein guter Ausgangspunkt für eine eigene Recherche.
Auch das Blog des Herrn Mellin (http://blog.rursus.de/) enthält etliche lesenswerte Artikel zu dem Thema.
Auch wenn das von Gesundheitsaposteln immer wieder heruntergebetet wird: Aufhören ist für mich und etliche andere keine funktionierende Alternative.
Werden Sie an meine Gesundheit denken?
Besten Gruß
Marion Wandl
Sehr geehrte Frau Wandl,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr dadurch bekundetes Interesse an der Politik. Herzlichen Dank auch für den informativen Text von Herrn Mellin.
Nun aber zum eigentlichen Anlass Ihres Schreibens: Die EU-Kommission möchte in der Tat eine stärkere Regulierung von sogenannten E-Zigaretten erreichen. Das geschieht allerdings keinesfalls deshalb, um irgendjemanden in der Wahl seiner Genussmittel einzuschränken. Viel mehr erkennt die Kommission einen Trend dahingehend, dass Tabakerzeugnisse (auch rauchlose), die durch Zusatzstoffe o.ä. den charakteristischen Tabakgeschmack unterdrücken, zu einer erleichterten Aufnahme des Rauchens führen können (siehe Drucksache 820/12 des Deutschen Bundesrates, 20.12.2012, Seite 20). Um Nicht-Raucher vor der Aufnahme des Rauchens unter falschen Voraussetzungen zu schützen, sollen nun rauchlose Tabakerzeugnisse ab vier Milligramm Nikotingehalt pro Milliliter apothekenpflichtig werden. Modelle mit einem niedrigerem Nikotingehalt werden auch weiterhin frei erwerblich sein. Die Tatsache, dass die Verkaufswerte von E-Zigaretten in den letzten Jahren enorm gestiegen sind, kann man durchaus als ein Zeichen dafür sehen, dass sich viele Menschen vom vermeintlich "gefahrenlosen" Rauchen anziehen lassen.
Darüber hinaus bleibt mir noch anzumerken, dass ich natürlich gerne Anfragen auf abgeordnetewatch.de beantworte. Da meine Antwort Sie wahrscheinlich nicht zufriedenstellen wird, muss ich bei Ihrem konkreten Problem darauf verweisen, dass es eventuell ergebnisreicher wäre, sich an einen Europa- oder Bundestagsabgeordneten zu wenden, da das Gesetzesvorhaben auf der europäischen bzw. dann auf der bundesdeutschen Ebene diskutiert und schlussendlich auch dort entschieden wird.
Mit den besten Grüßen,
Ihr Walter Taubeneder