Sehr geehrter Hr. Nussel, Sie sind Geschäftsführer der NUWA GmbH. Warum haben Sie seit 2016 keinen Geschäftsbericht im Bundesanzeiger mehr veröffentlicht.
Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist für eine GmbH Pflicht. Welche Daten im Detail dabei veröffentlicht werden müssen, hängt von der Unternehmensgröße ab.
Sehr geehrter Herr M.
im Auftrag von MdL Nussel darf ich Ihnen folgende Antwort des Abgeordneten zu Ihrer Frage zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Dr. L. Achtelstetter
Sehr geehrter Herr. M.
Ja, das ist richtig, ich bin Gesellschafter – Geschäftsführer der NuWa GmbH.
Schon allein der Rechtsform bin ich verpflichtet die Geschäftsberichte im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dies ist auch seit Gründung der GmbH geschehen.
Allerdings sind die Geschäftsberichte im Bundesanzeiger aufgrund der Größenklassenzuordnung gem. § 267 HGB und § 267a HGB nicht für jedermann einsehbar, d.h. die Bilanzen sind im Bundesanzeiger ab 2017 hinterlegt. Diese können nach Registrierung kostenpflichtig abgerufen werden.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Nussel