Frage an Walter Kolbow von Marcus A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Kolbow,
wie der Bayerische Rundfunk heute berichtete, wurden die Mitarbeiter eines fränkischen Unternehmens durch den Insolvenzverwalter der Firma zur Rückzahlung von Gehältner aufgefordert (siehe z.B. http://www.br-online.de/studio-franken/aktuelles-aus-franken/maintaldruck-gehaltsrueckzahlungen-2009-kw04-ID1232706722885.xml ).
Wie stehen Sie dazu?
Denken Sie, hier wäre eine Änderung des Gesetzes nötig?
Was halten Sie von der Idee, dass Arbeitssuchende bei der Einstellung einen Anspruch auf eine "Gehaltskaution" von drei Nettogehältern erhalten sollten?
Sehr geehrter Herr Alleze,
danke für Ihre Anfrage vom 23.1.2009.
Das von Ihnen geschilderte Vorgehen des Insolvenzverwalters von „Maintaldruck“ legt einen Missstand in der Insolvenzordnung offen. Meine Kollegen, die Bundestagsabgeordnete Anette Kramme, Vorsitzende der SPD-Oberfranken, und der Betreuungsabgeordnete von Mainleus, Dr. Carl-Christian Dressel, haben bereits reagiert. Beide setzen sich in persönlichen Gesprächen mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesarbeitsminister Olaf Scholz für eine Gesetzesänderung ein.
Dieses Vorgehen findet meine Unterstützung. Auch nach meinem Empfinden ist es ungerecht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bis zuletzt für den Erhalt ihrer Firma und ihrer Arbeitsplätze kämpfen, wie jeden anderen Gläubiger zu behandeln und ihren Lohn bei Kenntnis der Zahlungsfähigkeit eines Arbeitgebers zurückfordern zu können.
Ich halte eine Überprüfung des § 130 Insolvenzordnung für sinnvoll und begrüße die Unterstützung der SPD-Oberfranken für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ob die Einführung einer Gehaltskaution ein Beitrag zur Lösung des Problems sein könnte, gilt es eingehend zu untersuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Kolbow